Monopol

Monopol

Ein Monopol (altgriechisch von μόνος (monos) = „allein“ und πωλεῖν (pōlein) = „verkaufen“) nennt man eine Marktsituation (Marktform), in der für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter vorhanden ist.[1]

Umgangssprachlich wird auch, entgegen der etymologischen Bedeutung (pōlein = „verkaufen“) eine Marktsituation, in der nur ein Nachfrager auftritt, als Monopol bezeichnet.[2] Sprachlich korrekt ist für diese Situation die Bezeichnung Monopson.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung von strukturverwandten Marktsituationen

Bei einem Monopol steht auf mindestens einer Seite eines Marktes nur ein Marktteilnehmer (Monopolist). Meist steht er mehreren Marktteilnehmern gegenüber. Ist der Monopolist ein Anbieter, besteht ein Angebotsmonopol; ist er ein Nachfrager, besteht ein Nachfragemonopol. Bei einem bilateralen Monopol stehen sich ein Anbieter und ein Nachfrager gegenüber. Bei wenigen Marktteilnehmern besteht ein Oligopol. Treten zwei Marktteilnehmer auf, handelt es sich um ein Duopol.

Umgangssprachlich wird der Begriff Monopol häufig auch für eine Marktsituation mit unvollständiger Konkurrenz angewandt, bei der es auf einer Marktseite zwar mehrere Marktteilnehmer gibt, davon aber einer aufgrund von deutlichen Wettbewerbsvorteilen eine so marktbeherrschende Stellung einnimmt, dass er in der Preisbildung weitgehend unabhängig vom Wettbewerb ist (Quasi-Monopol).

Eine Sonderform des Monopols ist das Staatsmonopol; hier tritt der Staat als alleiniger Anbieter eines Gutes auf.

Das Gegenstück zum Monopol ist das Polypol.

Arten von Monopolen nach ihrer Begründung

Natürliche Monopole

Hauptartikel: Natürliches Monopol

Reine natürliche Monopole

Das Monopol existiert ohne marktregulierenden Einfluss, z. B. weil ein Anbieter alleine Zugriff auf bestimmte Rohstoffe hat oder alleinig über bedeutende Technologien verfügt (z. B. durch Marktvorsprung). Häufig ergibt sich das natürliche Monopol auch aus natürlichen Markteintrittsbarrieren, insbesondere wenn eine aufwändige flächendeckende Infrastruktur erforderlich ist, wie bei Eisenbahnnetzen oder der Versorgung mit Strom, Wasser oder Gas. Ein natürliches Monopol im engeren Sinn ist eine Marktform, in der ein Unternehmen mit sinkenden Durchschnittskosten bei steigender Produktionsmenge die Nachfrage befriedigen kann; in diesem Fall produziert ein einzelnes Unternehmen dauerhaft kostengünstiger und kann Konkurrenten vom Markt verdrängen.[3]

Quasi-Monopol

Wenn es auf einem Markt zwar mehr als einen Anbieter gibt, von denen einer aber aufgrund eines sehr starken natürlichen Wettbewerbsvorteils eine marktbeherrschende Stellung hat, spricht man von einem Quasi-Monopol. Es handelt sich um kein echtes Monopol, kommt diesem in seinen Auswirkungen aber nahe.

Quasi-Monopole sind besonders häufig in der Informationstechnologie zu finden: Die Gestaltung von Software und Daten richtet sich häufig nach bestimmten Quasi-Standards, an denen nur ein Anbieter die Rechte hat bzw. bei denen es für Wettbewerber zu aufwändig wäre, kompatible Produkte zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu entwickeln (Letzteres insbesondere, da die kostengünstige digitale Reproduktion es dem Marktführer leicht macht, einen Wettbewerber preislich zu unterbieten und ihm so den Markteintritt zu erschweren). Wer nach einem solchen Quasi-Standard arbeitende Software oder Daten nutzen oder mit anderen austauschen will, ist auf die Produkte dieses Anbieters angewiesen. Das bekannteste Beispiel ist Microsoft, das mit Microsoft Windows ein Quasi-Monopol für PC-Betriebssysteme und mit Microsoft Office ein Quasi-Monopol für Office-Suiten innehat. Quasi-Monopole im Bereich der Informationstechnologie können unter Umständen durch die konsequente Nutzung offener Standards verhindert werden.

Ein weiteres Beispiel für ein Quasi-Monopol war Lego auf dem Markt für Steckbausteine aus Plastik.

Künstliche Monopole

Kollektivmonopol

Kollektivmonopol (auch Vertragliches Monopol): Das Monopol existiert, da sich alle Anbieter oder Nachfrager auf gemeinsame Leistungen und Preise festlegen (etwa durch ein Kartell) und so der Wettbewerb ausgeschaltet wird. In den meisten Ländern sind solche Absprachen in der Regel illegal (in Deutschland: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).[4]

Rechtliches Monopol

Als rechtliches Monopol bezeichnet man ein Monopol, das aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung existiert. Diese Form findet man heutzutage beim Staat (z. B. Außenhandelsmonopol in Artikel 14h der Sowjetischen Verfassung von 1936) und bei (auch ehemaligen) Staatsbetrieben (z. B. Briefmonopol); die wenigen Ausnahmen wie das Zündwarenmonopol, Branntweinmonopol oder das Salzregal sind in modernen Wirtschaftsordnungen weitgehend abgeschafft. In der Vergangenheit herrschte in der Feuerversicherung ein Monopol durch die Versicherungspflicht bei den regionalen öffentlich-rechtlichen Versicherern. Auch Monopole aufgrund von Patenten werden zu dieser Kategorie gezählt.[3]

Wirkungen von Monopolen

Marktpreis und -menge

Die klassische Monopoltheorie nimmt an, ein Monopol führe zu Wohlfahrtsverlusten. Da der Monopolist bei seiner Preisgestaltung nicht auf Wettbewerber Rücksicht nehmen müsse, berücksichtige er nur, dass höhere Preise zu einem Rückgang der Nachfrage am Markt führen. Daher werde er einen Preis wählen, der ihm einen maximalen Gewinn verschaffe. Diese monopolistische Preisgestaltung stelle ein Marktversagen dar.

Die Marktsituation wurde erstmals 1838 von Augustin Cournot genauer untersucht und führte zur Definition des cournotschen Punktes. Bei Konkurrenz ergibt sich ein näher an den Produktionskosten orientierter niedrigerer Angebotspreis und dadurch meist eine höhere umgesetzte Menge am Markt.

Häufig greift der Staat in die Preisgestaltung von Monopolisten ein (Marktregulierung). In einem vollkommenen Monopol kann der Monopolist aufgrund seiner Marktmacht den Preis und damit die umgesetzte Menge anhand der Preis-Absatz-Funktion (PAF) frei im Cournotschen Punkt wählen, um seinen Gewinn zu maximieren.

Wohlfahrtstheoretische Bewertung

Wohlfahrtstheoretisch wird ein Monopol allgemein als schädlich erachtet, weil es wohlfahrtsmindernde Wirkungen haben kann. Ein Monopol führt häufig zu einem schlechteren Leistungsangebot am Markt. Ursache hierfür sind der fehlende Konkurrenzdruck für den Monopolisten und das Gewinnmaximierungsziel seiner Eigentümer. Der Anbieter ist wenig innovationsfreudig (dynamische Ineffizienz) und bietet seine Leistungen zu einem höheren Preis an als bei einem Polypol. Dadurch sinkt zusätzlich die am Markt umgesetzte Menge an Leistungen.

Zusatzlasten eines Monopols gegenüber einem Polypol

Auch aus einer Betrachtung von Konsumenten- und Produzentenrente ergibt sich, dass ein Monopol wohlfahrtstheoretisch suboptimal ist. Während das Gleichgewicht im Polypol bei pPol/XPol liegt, muss im Monopolfall ein höherer Preis (pMon) bezahlt werden, was zu einer geringeren Konsummenge (XMon) führt. Die Konsumentenrente (KR) geht aufgrund der Preissteigerung und des Mengenrückgangs deutlich zurück. Auf die Produzentenrente wirken zwei entgegengesetzte Effekte: Einerseits geht sie zurück, da der Monopolist im Vergleich zu den Polypolisten nur eine kleinere Menge absetzen kann. Andererseits profitiert er von der Möglichkeit, Monopolpreise erheben zu können. Insgesamt ist jedoch ein Nettowohlfahrtsverlust zu erkennen (gekennzeichnet durch die rote Fläche ZL). Optimal hingegen wäre es, wenn der Preis den Grenzkosten entsprechen würde.

Eine im Sinne der Pareto-Optimierung effiziente Situation ergibt sich lediglich bei der so genannten perfekten Preisdiskriminierung. Der Monopolist ist dann in der Lage, die Reservationspreise der einzelnen Konsumenten zu erkennen und auch zu verlangen. In diesem Fall beansprucht er die gesamte Konsumentenrente für sich selbst. Wohlfahrtstheoretisch wird daher kein Verlust eintreten und Effizienz erreicht.

Stabilität von Monopolen

Monopolsicherung

Viele Produkte sind durch andere ersetzbar (das heißt sie können substituiert werden). Dabei muss unter Umständen auf einzelne Eigenschaften verzichtet werden. Dies spielt oft jedoch eine untergeordnete Rolle, wenn dadurch ein günstigerer Preis erzielt wird und eine größere Auswahl an Anbietern zur Verfügung steht. Dies begrenzt die praktische Wirkung von Angebotsmonopolen.

Um diese Situation zumindest abzumildern, gibt es verschiedene Strategien:

  • Der Monopolist kann sein Produkt diversifizieren. Das Produkt wird mit Eigenschaften versehen, die anderen, ähnlichen Produkten fehlen (Exklusivität). Oder aus einem Produkt werden mehrere mit unterschiedlichen Eigenschaften gemacht (Produktpalette). Das Risiko liegt vor allem in der Frage, ob die neue Eigenschaft überhaupt das ist, was die Kunden interessiert.
  • Der Monopolist kann versuchen seinem Produkt ein „Image“ zu geben. Das Produkt soll so über sein Ansehen im Bewusstsein des Käufers verankert werden, sodass es für diesen unersetzlich wird. Das ist jedoch schwierig. Zum einen erfordert es oft aufwendige Werbekampagnen, zum anderen wird ein positives Image (z. B. Jugendlichkeit) oft nach einiger Zeit von Konkurrenten kopiert.
  • Potentielle Konkurrenten werden aus dem Markt gedrängt oder aufgekauft. Das funktioniert jedoch nicht immer. Zum einen erfordert dies entsprechende wirtschaftliche Macht. Ein kleines Unternehmen hätte beispielsweise gegen einen Weltkonzern nur schlechte Karten, selbst wenn es noch so innovativ wäre. Der Zusammenschluss kann zudem an staatlichen Bestimmungen (Kartellrecht) scheitern.
  • Gesetzliche Bestimmungen können ebenfalls dazu beitragen, lästige Konkurrenz vom Leib zu halten. So kann der Monopolist versuchen, Einfluss auf die staatliche Gesetzgebung zu nehmen, um sich ein bestimmtes Monopol zu sichern. Oft folgen solche Monopole staatlichen Eigeninteressen (sichere Einnahmequelle). Privatunternehmen bedienen sich dazu der Lobbyarbeit, aber auch kriminelle Methoden, wie Korruption, Erpressung u. Ä., können zum Einsatz kommen. Die Übergänge zwischen staatlichem Eigeninteresse, legaler Lobbyarbeit und kriminellen Methoden können fließend sein. Umgekehrt sind jedoch in den letzten Jahrzehnten in großem Stil staatliche Unternehmen privatisiert worden (Post, Bahn usw.). Hier musste Lobbyarbeit betrieben werden, um das bestehende Monopol möglichst lange aufrechtzuerhalten.

Da eine Monopolstellung höchstmöglichen Gewinn verspricht, wird ein Monopolist darauf abzielen, den Markt auch weiterhin vor möglichen Konkurrenten abzuschirmen. Um dies zu erreichen, wird immer wieder auch zu unlauteren oder marktverzerrenden Mitteln gegriffen. Beispiel einer solchen Praxis ist das Dumping: Produkte werden eine gewisse Zeit lang zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten, bis der Konkurrent aus dem Markt verdrängt wurde, um anschließend die Preise wieder zu erhöhen. Diese Situation kann auch durch ein Kartell entstehen, oder durch ein Oligopol. Auch hier gibt es zum Teil gesetzliche Einschränkungen (siehe Verbot des Verkaufs auf Verlust in Frankreich).

Falls Monopole nicht aus natürlichen Gründen aufgebrochen werden, greift gelegentlich der Staat aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein. Meistens liegt in diesen Fällen ein Verstoß gegen die jeweilige nationale Gesetzgebung vor (in Deutschland sind dies das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Beispielsweise wurde das Unternehmen Microsoft, ein Quasi-Monopolist, wegen Missbrauchs seiner Marktmacht verurteilt.

Nach der Theorie bestreitbarer Märkte reicht häufig die Bestreitbarkeit des Monopols aus: Hierzu muss glaubwürdig angedroht werden, dass die Monopolstellung verloren gehen kann, wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden. Die Glaubwürdigkeit steigt insbesondere, wenn die Marktaustrittskosten gering sind.

Angreifbarkeit von Monopolen

Im Anschluss an William J. Baumols Theorie bestreitbarer Märkte wird die Ansicht vertreten, dass das Vorliegen eines Monopols keine Maßnahmen von Wettbewerbsbehörden erfordern würden, weil der Wettbewerb zwar nicht in Form mehrerer Anbieter sichtbar sei, er wirke aber in latenter Weise.[5] Je nach den Rahmenbedingungen, die sein Monopol begründen, könne ein Monopolist bei seinen Entscheidungen in Bezug auf die Preissetzung oder sein Leistungsangebot (Menge, Qualität), bestimmten Restriktionen unterworfen sein. Dadurch sinke seine Monopolrente.

Ein bestreitbarer Markt könne einen Monopolisten disziplinieren. Liegt der Angebotspreis über den Markteintrittskosten, besteht die Gefahr, dass Angebotskonkurrenten in den Markt eintreten. Liegt der Angebotspreis über den Preisen für Substitutionsgüter können Nachfrager auf vergleichbare Produkte umsteigen.[6] Der Angebotspreis sinkt dann im Extremfall bis zur Preisuntergrenze, die wie beim Oligopol oder beim Polypol entweder durch die Durchschnittskosten oder die Grenzkosten bestimmt wird. Ein jederzeit angreifbares Monopol bezeichnet man als morphologisches Monopol. Es wird häufig zumindest für kurze Zeit für wünschenswert gehalten, um für technischen Fortschritt zu sorgen.

Ordoliberale wie Walter Eucken weisen dieses Argument jedoch zurück, da jedes Monopol grundsätzlich der wirtschaftspolitischen Zielsetzung eines optimalen Allokationsgleichgewichts widerspreche.[7]

Beispiele für Monopole

Angebotsmonopole

Beispiele für Angebotsmonopole sind:

  • das Postmonopol (das Monopol der Deutschen Post AG wurde zum 1. Januar 2008 abgeschafft, das Monopol der Österreichischen Post AG wurde zum 1. Januar 2011 abgeschafft);
  • die Deutsche Telekom, nach wie vor marktbeherrschende Stellung, vor allem in den Ortsnetzen und im Analogbereich abseits der Ballungsräume; es handelt sich hierbei allerdings nicht um ein Monopol im eigentlichen Sinne, da die Telekom zwar größter, aber nicht mehr einziger Anbieter im Telekommunikationsmarkt ist; teilweise wird in den Medien auch bereits von einem Ex-Monopolisten gesprochen;
  • das staatliche Lotteriemonopol;
  • das Schienennetz der Deutschen Bahn;
  • das Branntweinmonopol;
  • das Zündwarenmonopol (wurde 1983 abgeschafft);
  • das Kehrmonopol (gesetzliche Sonderrechte von Schornsteinfegern);
  • das Glücksspielmonopol (staatliche Verfügungsgewalt über öffentlich zugängliche Spiele um Vermögenswerte), dessen konkrete Ausgestaltung in Deutschland vom Europäischen Gerichtshof im September 2010 jedoch als rechtswidrig beurteilt und somit aufgehoben wurde.[8]

Nachfragemonopole

Unter einem Nachfragemonopol (auch Monopson) versteht man eine Marktsituation mit mehreren Anbietern, aber nur einem Nachfrager. Ein Beispiel ist der Rüstungsmarkt in einer geschlossenen Volkswirtschaft. In der Realität kommt ein Monopson nur sehr eingeschränkt vor. Bei wenigen Anbietern und einem Nachfrager spricht man auch von einem beschränkten Monopson. Diese Marktform findet sich häufig bei Ausschreibungsverfahren im Schienenpersonennahverkehr; dort treten eine Landesverkehrsgesellschaft als Nachfrager und die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die sich um den angebotenen Verkehrsvertrag bewerben, als Anbieter auf.

Beispiele für Nachfragemonopole (meistens beschränkte Nachfragemonopole) sind:

  • häufig bei militärischen Produkten,
  • Produkte für Inhaber von Angebotsmonopolen,
  • Produkte und Dienstleistungen für Bundesbehörden.
  • Nischenprodukte im Bereich der Raumfahrtindustrie (z. B. europäisches Raumfahrtprogramm)

Bilaterale Monopole

Hauptartikel: Bilaterales Monopol

Stehen einem Monopolisten nur wenige Nachfrager/Anbieter gegenüber, handelt es sich um ein beschränktes Monopol. Treten auf beiden Seiten nur ein Anbieter und ein Nachfrager auf, spricht man von einem bilateralen Monopol. Dies ist zu unterscheiden von einer Situation mit zwei Anbietern, dem so genannten Duopol. Gibt es auf einem Markt zwar mehr als einen Anbieter oder Nachfrager, aber dennoch nur sehr wenige, so spricht man von einem Oligopol.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Monopol – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. Diese Definition wird auf Aristoteles, Politik, I, 11 zurückgeführt; Joseph A. Schumpeter, (Elizabeth B. Schumpeter, Hg.): Geschichte der ökonomischen Analyse. Erster Teilband. Vandenhoeck Ruprecht Göttingen 1965. S. 101
  2. Glossar desa Bundesfinanzministeriums, Eintrag „Monopol“.
  3. a b Samuelson, Nordhaus "Volkswirtschaftslehre", 3. Auflage 2007
  4. Werner Lachmann, A.K. Mitschke und S. Vogel, Volkswirtschaftslehre 2, ISBN 978-3540202196, Seite 198
  5. Baumol, W. J.; Panzar, J. C. & Willig R. D. (1982) Contestable Markets and the Theory of Industry Structure.
  6. Ein Beispiel dafür sind Feuerzeuge als Ersatz für Streichhölzer zu Zeiten des Zündwarenmonopols.
  7. "Ökonomisch aber kommt es darauf an, die Knappheit aller Güter in richtiger Proportion zu überwinden. Durch ihre Monopolstellung gelingt es zwar der Firma, sich mehr Kapital zuzuleiten und diese Mehrinvestition rentabel zu machen. Ohne Monopol hätte sie weniger investiert, der Maschinenpark würde weniger rasch erneuert, aber andere Produktionszweige verfügten über mehr Produktionsmittel und die - letzthin entscheidende - Konsumgutversorgung wäre im ganzen besser. Die Bewunderung des technischen Apparats von Monopolisten ist also ökonomisch ohne Sinn. (...) Weil der Aufbau des Produktionsapparats im Monopolfall der zuverlässigen Lenkung entbehrt, brauchen auch die Kosten, mit denen der Monopolist in laufender Produktion rechnet, die Knappheit der Produktionsmittel nicht richtig zum Ausdruck bringen." (Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 6. Aufl. 1990, S. 39)
  8. Stern: EU-Richter kippen Glücksspielmonopol, 8. September 2010

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