Hamburger Modell (Unterwerfungserklärung)

Hamburger Modell (Unterwerfungserklärung)

Eine Unterlassungserklärung (auch Unterwerfungserklärung) ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem vermeintlichen Störer und dem Unterlassungsgläubiger, in dem sich der auf Unterlassung in Anspruch genommene verpflichtet, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorzunehmen. Praktisch relevant ist die Unterlassungs- bzw. Unterwerfungserklärung im Wettbewerbsrecht, sowie im Marken und Urheberrecht. Die Unterlassungserklärung ist regelmäßig Bestandteil einer Abmahnung. Der Abmahnende hat hier ein Interesse daran, dass der Störer sein Verhalten nicht wiederholt. Dies kann er dadurch erzwingen, dass der Störer eine Unterlassenserklärung abgibt und sich für den Fall einer Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe bereiterklärt.

Praxis

Im Zusammenhang mit Abmahnungen im Bereich Filesharing und Homepages und Ähnlichem empfehlen Verbraucherschützer die Aufforderung zur Unterlassungserklärung zu ignorieren und erst bei Prozessbeginn abzugeben oder eine eigene mit Bezug auf den "neuen Hamburger Brauch". Dabei setzt das Gericht das Strafmaß fest. Dies kann beispielsweise mit dieser Klausel geschehen:

Hiermit verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Verletzung des Unterlassungsversprechens zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an die Unterlassungsgläubigerin, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.[1].

Die eigene Unterlassungserklärung tritt an Stelle des zugesandten Vordrucks der abmahnenden Anwälte mit der Forderung, die häufig ein Schuldanerkenntnis enthält.

Kanzleien die sich hier in der Vergangenheit nur auf Massenabmahnungen aus Gewinninteresse spezialisiert haben, sind meist kaum an einem Auftreten vor Gericht interessiert und setzen von daher lediglich nur auf eine erste Panikreaktion der Abgemahnten. Dies liegt daran, dass die Ermittlung der Realadresse aus der Internet IP-Adresse ohne vorherigen Gerichtsbeschluss im Grunde selber illegal ist.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Nach Justlaw Rechtsanwälte: Mustertext: Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß in peer-to-peer Netzwerk, gesehen 18. April 2009.
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