- Handelsrechnung
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Die Handelsrechnung dient der Rechnungsstellung und als Unterlage für die zollamtliche Behandlung im Einfuhrland. Sie beschreibt durch folgende Informationen die Ware näher:
- Namen und Anschriften der Vertragspartner
- Warenbezeichnung
- Menge und Preis der Ware
- vereinbarte Liefer- und Zahlungsbedingungen.
In manchen Fällen ist es notwendig, die Handelsrechnung auf einem Vordruck vom Konsulat des Importlandes zu verfassen und diese durch das Konsulat bestätigen zu lassen. Man spricht dann von einer Konsulatsfaktura.
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