- Hans Gerhard Ganter
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Hans Gerhard Ganter (* 18. Oktober 1945 in Oberhausen) ist ein deutscher Jurist und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.
Werdegang
1972 wurde Ganter mit der Untersuchung „Die Spruchpraxis der Europäischen Kommission für Menschenrechte auf dem Gebiet des Strafvollzuges“ von der Universität Freiburg im Breisgau zum Dr. iur. promoviert.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und dem Rechtsreferendariat trat Ganter 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Offenburg und beim Landgericht Freiburg tätig. 1975 bis 1978 wurde er an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. 1983 wurde Ganter zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe befördert. Nach einer erneuten Abordnung an das baden-württembergische Justizministerium ab 1988 folgte im Juli 1991 die Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof. Hier wurde er dem unter anderem für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat zugeordnet. 2004 wurde er stellvertretender Vorsitzender dieses Senats.
Im April 2008 wurde Ganter zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Zugleich wurde er Vorsitzender des IX. Zivilsenats und des Senats für Patentanwaltssachen sowie stellvertretender Vorsitzender im Senat für Anwaltssachen.[1]
Nachweise
Weblinks
Personendaten NAME Ganter, Gerhard ALTERNATIVNAMEN Ganter, Hans Gerhard KURZBESCHREIBUNG deutscher Richter am Bundesgerichtshof GEBURTSDATUM 18. Oktober 1945 GEBURTSORT Oberhausen
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