- Alleingeburt
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Eine Hausgeburt ist eine Form der außerklinischen Geburt. Sie findet, im Gegensatz zu Geburten in Krankenhaus oder Geburtshaus, in einer Privatwohnung statt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Bis Anfang des 20. Jahrhunderts waren Hausgeburten in allen Teilen der Welt die vorherrschende Geburtsart. Erst mit einer flächendeckenden Versorgung mit Krankenhäusern und Krankenversicherungen für alle Menschen in reichen Ländern wurde die klinische Geburt zur dominierenden Art der Geburt. Während in armen Ländern auch heutzutage die Hausgeburt (oft mangels Alternativen) die vorherrschende Geburtsweise ist, kommen in Industrieländern die meisten Kinder im Krankenhaus auf die Welt.
Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts galt eine Hausgeburt in vielen Industrieländern als exotisch und unvernünftig. Diese Einstellung hat sich zum Ende des vergangenen Jahrhunderts wieder gewandelt. Heutzutage liegt es in der Entscheidung der Mutter, welche Geburt sie wählt. Ebenso wächst die Sensibilität für krankenhausspezifische Risiken. In einigen Ländern werden Hausgeburten sogar staatlicherseits wieder gefördert, etwa in den Niederlanden.
Geburtshilfliche Betreuung während der Hausgeburt
Hebammen
In der Regel werden Hausgeburten von einer verantwortlichen Hebamme begleitet. Die Kosten für diese Betreuung werden von allen Krankenkasse übernommen. Allerdings verlangen Hebammen für die ständige Einsatzbereitschaft oft eine finanzielle Entschädigung die sich in der Höhe, regional und individuell, stark unterscheidet. Diese sogenannte Rufbereitschaftspauschale wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
Ärzte
Hausärzte und Gynäkologen dürfen eine Hausgeburt betreuen, müssen aber eine Hebamme hinzuziehen. Auch diese Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. In der Praxis kommt es nur sehr selten zur ärztlichen Betreuung einer Hausgeburt.
Alleingeburt
Als unassisted childbirth (deutsch etwa: Alleingeburt) bezeichnet man eine Hausgeburt, bei der weder eine Hebamme, noch sonstiges medizinisches Personal, anwesend ist. Diese Form der Geburt ist in Deutschland relativ unbekannt und wird aufgrund der damit verbundenen Risiken kaum praktiziert. In Österreich besteht die Pflicht, bei der Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen.[1] In Deutschland ist es einer Schwangeren zwar grundsätzlich erlaubt, ohne Inanspruchnahme professioneller Hilfe zu gebären. Sollte das Kind jedoch unter der Geburt Schaden erleiden, den eine Hebamme hätte verhindern können, macht die Mutter sich unter Umständen der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung (§§ 222 und 229 StGB) schuldig.
Voraussetzungen für eine Hausgeburt
Rechtliche Verantwortung
Ob für eine Schwangere die Möglichkeit einer Hausgeburt in Betracht kommt, liegt vor allem im Ermessen der begleitenden Hebamme die für ihren Befund die volle Verantwortung trägt. Eine Schwangere kann auch einen Gynäkologen um seine Meinung bitten, ist ihm aber über die Wahl ihres Geburtswunsches keine Rechenschaft schuldig. Der Gynäkologe trägt für die Wahl des Geburtsortes keine Verantwortung.
Ausschlusskriterien
Ein völliger Ausschluss einer Hausgeburt liegt vor, wo eine Spontangeburt nicht möglich oder mit besonders hohen Risiken behaftet ist. Dies sind beispielsweise besondere Lageanomalien des Kindes wie Stirnlage oder Querlage, Anomalien der Plazenta, aber auch Hinweise auf eine Schwangerschaftsvergiftung (Gestose) oder Organschwächen des Kindes,
Zwar wird bei Risikogeburten wie Beckenendlage, Mehrlingsgeburt, bisweilen eine Hausgeburt durchgeführt, es wird aber aus medizinischer Sicht davon abgeraten.
Soziale Kriterien
Neben medizinischen Gesichtspunkten sind bei der Hausgeburt auch soziale Aspekte zu berücksichtigen. Wichtig bei der Entscheidung ist, dass sich die Gebärende in ihrer Umgebung wohl fühlt.
Bei einem häuslichen Umfeld, dass die Schwangeren belastet, (sei es wegen mangelnde Hygiene, Baustellensituationen, unangenehmer Nachbarschaft, Familienzwist, oder Ähnlichem), macht eine Entscheidung für eine Hausgeburt wenig Sinn.
Umgekehrt kann bei einer Frau mit einer Krankenhausphobie, oder einem sehr starken Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre, eine Hausgeburt eine sinnvolle Alternative sein.
Möglichkeiten und Grenzen einer Hausgeburt
Eine Hausgeburt kann in Absprache mit der Hebamme ganz individuell vorbereitet werden. So kann beispielsweise der Intensitätsgrat der geburtshilflichen Betreuung mit der Hebamme abgesprochen werden und so einer Frau, die ihr Kind weitgehend ohne Hilfe bekommen möchte, möglicherweise eine sinnvolle Alternative zur Alleingeburt gegeben werden. Es können Geschwisterkinder bei der Geburt mit anwesend sein oder Methoden wie die „sanfte Geburt“ im Sinne von Frederick Leboyer oder Michel Odent eine besondere Berücksichtigung finden.
Viele solcher Möglichkeiten gibt es inzwischen aber auch in Geburtshäusern und selten sogar in manchen Kliniken. Auch wird nicht jede Hebamme alles mittragen, was bei einer Hausgeburt vielleicht möglich ist.
Der Einsatz von starken schmerzstillenden Maßnahmen für die Mutter (zum Beispiel Pudendusblock oder Periduralanästhesie) ist bei einer Hausgeburt nicht möglich. Auch eine Wassergeburt kann nur in seltenen Fällen zu Hause durchgeführt werden.
Besondere Risiken einer Hausgeburt
Es gibt nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten keine Hinweise darauf, dass eine Hausgeburt eine stärkere oder geringere Gefährdung für Mutter und Kind mit sich bringt als eine Geburt in der Klinik. Zwar weisen Hausgeburten oberflächlich betrachtet eine prozentual geringere Anzahl von Schädigungen auf, doch kann wegen den ungleichen Voraussetzungen kein direkter Vergleich mit Klinikgeburten angestellt werden. Die erste Studie, die Haus- und Klinikgeburten unter gleichen Voraussetzungen vergleicht, kommt aus Nordamerika[2] Sie kommt zu dem Schluss, dass es aus Risikoerwägungen keinen signifikanten Unterschied zwischen beiden Geburtsvarianten gibt. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt: „Können alle absehbaren Komplikationen ausgeschlossen werden, ist nichts gegen eine Geburt in den eigenen vier Wänden einzuwenden.“[3] Eine 2009 veröffentlichte Studie aus den Niederlanden unter Frauen, denen im Vorfeld ein geringes Risiko für Geburtskomplikationen attestiert worden war, kommt zum Schluss, dass eine geplante Hausgeburt ebenso sicher ist wie die Entbindung im Krankenhaus, wobei in beiden Fällen die Aufsicht einer erfahrenen Hebamme vorausgesetzt wird.[4][5]
Abbruch der Hausgeburt
Eine Frau, oder ein Paar, welche sich für eine Hausgeburt entscheidet, sollte sich auch mit der Möglichkeit eines Abbruchs der Hausgeburt auseinander setzen. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten sie mit der Hebamme über die Grenzen der hausgeburtlichen Betreuung sprechen. Diese können, je nach Berufserfahrung der Hebamme und örtlichen Gegebenheiten variieren.
Literatur
- Larissa Brodöhl: Hausgeburt. Berichte von Frauen für Frauen, Weißensee Verlag Berlin, Berlin 2005, ISBN 3899989961
- Ingeborg Stadelmann: Die Hebammensprechstunde, Stadelmann, 2005, ISBN 978-3980376068
- Laura Kaplan Shanley: Unassisted Childbirth, Greenwood Press 1994, ISBN 978-0-89789-377-0
- Julia Dibbern: Geborgene Babys, 2. Auflage, Anahita Verlag 2006, ISBN 978-3-937797-10-6
- Marjorie Tew: Sichere Geburt?, Neuerscheinung Mai 2007, Mabuse Verlag, ISBN 978-3-938304068
- Sheila Kitzinger: Geburt. Der natürliche Weg, 2003, Dorling Kindersley Verlag, ISBN 978-3831004324
- Frauke Lippens: "Hausgeburt. Entscheidungshilfe und Vorbereitung", Neuerscheinung 2007, Heinrich Hugendubel Verlag, ISBN 978-3-72055-021-5
- Anke Wiemer: "Außerklinische Geburt in Deutschland, German Out-Of-Hospital Birth Study 2000–2004", herausgegeben von der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V., 2007, ISBN 978-3-456-84427-5
- A. Rockenschaub: Gebären ohne Aberglauben; 2005; facultas; ISBN 3-85076-698-5
Weblinks
- WHO: Care in a normal birth - a practical Guide
- Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V.
- Bericht 2004 der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG) (PDF)
- Fotostrecke: Natürliche Geburt im Geburtshaus (ähnlich Hausgeburt)
- Bornfree! Unassisted Childbirth – Homepage von Laura Shanley
Quellen
- ↑ § 3 HebG: Jede Schwangere hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen.
- ↑ Kenneth C. Johnson und Betty-Anne Daviss: Outcomes of planned home births with certified professional midwives: large prospective study in North America. BMJ 2005;330:1416 (18 June), doi:10.1136/bmj.330.7505.1416 (Volltext)
- ↑ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Die Hausgeburt, auf www.schwanger-info.de
- ↑ Hausgeburt nicht riskanter als Spital-Entbindung. 17. April 2009. Abgerufen am 20. April 2009.
- ↑ A. de Jonge u.a.: Perinatal mortality and morbidity in a nationwide cohort of 529 688 low-risk planned home and hospital births. In: British Journal of Obstetrics and Gynaecology. 15. April 2009. Abgerufen am 20. April 2009. (englisch)
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