Hausgeburt

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Eine Hausgeburt ist eine Form der außerklinischen Geburt. Sie findet, im Gegensatz zu Geburten in Krankenhaus oder Geburtshaus, in einer Privatwohnung statt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts waren Hausgeburten in allen Teilen der Welt die vorherrschende Geburtsform. Erst durch eine flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern und Krankenversicherungen entwickelte sich die klinische Geburt in Industriestaaten zur dominierenden Art der Entbindung, während in Entwicklungsländern auch gegenwärtig die Hausgeburt vorherrscht, nicht selten mangels Alternativen.

Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts galt eine Hausgeburt in vielen Industrieländern als exotisch und unvernünftig. Diese Einstellung hat sich zum Ende des vergangenen Jahrhunderts wieder gewandelt. Heutzutage liegt es in der Entscheidung der Mutter, welchen Ort der Geburt sie wählt. Die Sensibilität für krankenhausspezifische Risiken wächst. In einigen Ländern werden Hausgeburten staatlicherseits wieder gefördert, etwa in den Niederlanden. Dort liegt die Hausgeburtsrate bei etwa 30%.

Die Geburtsallianz Österreich ernannte das Jahr 2010 zum Jahr der Hausgeburtshilfe.[1]

Geburtshilfliche Betreuung während der Hausgeburt

Hebammen

In der Regel werden Hausgeburten von einer verantwortlichen Hebamme begleitet. Die Kosten für diese Betreuung werden von allen Krankenkassen übernommen. Die regional und individuell variierende Rufbereitschaftspauschale, die von Hausgeburts- und Beleghebammen erhoben wird, ist von den Eltern zu entrichten. Da die Kosten einer Hausgeburt im Vergleich zur Klinikgeburt erheblich niedriger sind, zahlen einige private Versicherungsunternehmen Prämien an die betreffende Versicherungsnehmerin aus, die Höhe der Prämie ist vom Unternehmen und der Art der Versicherung abhängig, deckt jedoch in der Regel den Bereitschaftspauschalbetrag. Als erste gesetzliche Krankenkasse erstattet die Securvita BKK die Rufbereitschaftspauschale ihren Kunden bis zu einem Betrag von 250€.[2]

Ärzte

Hausärzte und Gynäkologen dürfen eine Hausgeburt betreuen, sind jedoch verpflichtet eine Hebamme hinzuzuziehen. Auch diese Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. In der Praxis kommt es nur sehr selten zur ärztlichen Betreuung einer Hausgeburt.

Alleingeburt

Als unassisted childbirth (deutsch etwa: Alleingeburt) bezeichnet man eine Hausgeburt, bei der weder eine Hebamme, noch sonstiges medizinisches Personal anwesend ist. Diese Form der Geburt ist in Deutschland relativ unbekannt und wird aufgrund der damit verbundenen Risiken kaum praktiziert. In Österreich besteht die Pflicht, bei der Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen.[3] In Deutschland ist es einer Schwangeren zwar grundsätzlich erlaubt, ohne Inanspruchnahme professioneller Hilfe zu gebären. Sollte das Kind jedoch unter der Geburt Schaden erleiden, den eine Hebamme hätte verhindern können, macht die Mutter sich unter Umständen der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung (§§ 222 und 229 StGB) schuldig.

Voraussetzungen für eine Hausgeburt

Rechtliche Verantwortung

Ob für eine Schwangere die Möglichkeit einer Hausgeburt in Betracht kommt, liegt vor allem im Ermessen der begleitenden Hebamme, die für ihren Befund die volle Verantwortung trägt. Eine Schwangere kann auch einen Gynäkologen um seine Meinung bitten, ist ihm aber über die Wahl ihres Geburtswunsches keine Rechenschaft schuldig. Der Gynäkologe trägt für die Wahl des Geburtsortes keine Verantwortung.

Ausschlusskriterien

Völlige Ausschlusskriterien für eine Hausgeburt liegen vor, wenn eine Spontangeburt nicht möglich oder mit besonders hohen Risiken behaftet ist. Hierzu gehören Lageanomalien des Kindes wie Stirnlage oder Querlage, Anomalien in Funktion und Lage des Mutterkuchens wie Placenta praevia, aber auch Hinweise auf eine im Volksmund als Schwangerschaftsvergiftung bezeichnete Gestose oder im Vorfeld diagnostizierte Organschäden des Kindes.

Zwar wird bei Risikogeburten wie Beckenendlage oder Mehrlingen bisweilen eine Hausgeburt durchgeführt, doch wird aus medizinischer Sicht davon abgeraten.

Soziale Kriterien

Neben medizinischen Gesichtspunkten sind bei der Hausgeburt auch soziale Aspekte zu berücksichtigen. Fühlt sich die Schwangere durch ihr häusliches Umfeld belastet, zurückzuführen auf schlechte Hygieneverhältnisse, Lärm oder Familienstreitigkeiten, ergibt die Entscheidung für eine Hausgeburt wenig Sinn. Umgekehrt kann für eine Frau mit einer Krankenhausphobie oder aus Motiven der Selbstbestimmung und des Schutzes der Intimsphäre die Hausgeburt die bessere Alternative sein.

Gründe, Möglichkeiten und Grenzen einer Hausgeburt

Laut den Erhebungen der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (quag) geben die meisten Frauen die Betreuung durch die ihnen vertraute Hebamme und die Möglichkeit der Selbstbestimmung als entscheidende Motivation zur Hausgeburt an. Die persönliche Umgebung und die ausschließliche Anwesenheit vertrauter und erwünschter Personen werden als weitere Gründe angeführt. Eine Hausgeburt kann in Absprache mit der Hebamme individuell vorbereitet werden, so ist es beispielsweise möglich, den Intensitätsgrad der geburtshilflichen Betreuung mit der Hebamme abzusprechen und so einer Frau, die ihr Kind weitgehend ohne Hilfe bekommen möchte, eine sinnvolle Alternative zur Alleingeburt zu bieten. Geschwisterkinder können bei der Geburt zugegen sein oder Methoden wie die Sanfte Geburt im Sinne von Frederick Leboyer oder Michel Odent eine besondere Berücksichtigung finden.

Die quag verzeichnete 2006 bei 15,9% der außerklinischen Geburten Wassergeburten. Wassergeburten sind zuhause auch in einer handelsüblichen Badewanne möglich. Um die Bequemlichkeit für die Gebärende und die Hebamme zu erhöhen, bietet ein Geburtspool eine geeignete Option. Solche Pools werden gemietet, gekauft oder von der Hebamme zur Verfügung gestellt.

Die Anwendung starker Schmerzmittel oder Betäubungsverfahren wie der Pudendusblock oder die Periduralanästhesie sind im Rahmen einer Hausgeburt nicht einsetzbar, sie werden aufgrund der besonderen Situation der Hausgeburt aber auch nur selten verlangt. Eine naturheilkundliche Schmerzlinderung mithilfe von Atemtechniken, Entspannungsbädern, Homöopathie oder Akupunktur ist möglich.[4]

Studien und Fakten zur Sicherheit der Hausgeburt

Erhebungen, die die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (quag) seit über zehn Jahren jährlich in Deutschland durchführt, zeigen, dass außerklinische Geburten gleich sicher sind, wie klinische Geburten ohne Risiko. Die Zahlen sind von Jahr zu Jahr leichten Schwankungen unterworfen, haben sich in den vergangenen Jahren aber nicht signifikant verändert. Im Jahr 2006 waren z.B. 93% der 9500 von der quag dokumentierten außerklinischen Geburten (41,5% davon Hausgeburten) Spontangeburten. Der Anteil der Erstgebärenden betrug 36,4%. 84,0% aller Gebärenden hatten keine Geburtsverletzung. Ein Dammschnitt wurde bei 7,3% aller vaginalen Geburten durchgeführt. Keine medizinischen Interventionen gab es bei 31,6% aller Geburten, mäßige Interventionen bei 24,7%. Der kindliche Zustand nach der Geburt wurde in 93% der Fälle als gut bzw. sehr gut bezeichnet, die Sterblichkeitsrate der Neugeborenen betrug 0,12%. Keine Mutter starb im Zusammenhang mit der Geburt.[5]

In einer im Dezember 1993 vorgestellten Studie des Schweizerischen Hebammenverbandes wurden innerhalb von vier Jahren 489 Frauen mit geplanter Hausgeburt und 385 Frauen mit geplanter Klinikgeburt untersucht. Beide Gruppen waren in Hinsicht auf Alter, Kinderzahl, soziale Schicht, Partnersituation, Gesundheitszustand, Geburtsrisikoeinschätzung und Nationalität vergleichbar. Bei den Erstgebärenden wurden 25% verlegt, bei den Zweit- und Drittgebärenden 4%. Die Notfallverlegungen betrugen 4,1% aller Hausgeburten. 38% der Frauen mit Hausgeburt hatten keine Dammverletzungen, bei Frauen mit Klinikgeburt waren es 9%. Weiterhin wurden bei den Hausgeburten deutlich weniger Geburtseinleitungen, Kaiserschnitte oder Vakuum- bzw. Zangenentbindungen durchgeführt und seltener wehenfördernde und schmerzstillende Medikamente verabreicht. Bei den Neugeborenen beider Gruppen wurden keine Unterschiede in den untersuchten Gesundheitsmerkmalen gefunden.[6]

Eine weitere Studie, die Haus- und Klinikgeburten unter gleichen Voraussetzungen vergleicht, stammt aus Nordamerika.[7] Sie kommt zu dem Schluss, dass es aus Risikoerwägungen keinen signifikanten Unterschied zwischen beiden Geburtsvarianten gibt. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt: „Können alle absehbaren Komplikationen ausgeschlossen werden, ist nichts gegen eine Geburt in den eigenen vier Wänden einzuwenden.“ [8] Eine 2009 veröffentlichte Studie aus den Niederlanden unter Frauen, denen im Vorfeld ein geringes Risiko für Geburtskomplikationen attestiert worden war, führt zu dem Ergebnis, dass eine geplante Hausgeburt ebenso sicher sei wie die Entbindung im Krankenhaus, wobei in beiden Fällen die Aufsicht einer erfahrenen Hebamme vorausgesetzt wird.[9][10] Zu beachten ist hier jedoch, dass Geburten bei denen ein erhöhtes Komplikationsrisiko vorliegt, für gewöhnlich direkt geplant im Krankenhaus stattfinden, was Studien über das Komplikationsrisiko von Haus- und Krankenhausgeburten generell verzerrt.

Eine US-amerikanische Metaanalyse untersuchte 12 Studien aus dem Zeitraum von 1976 bis 2006 mit Daten von 342.056 geplanten Haus- und 207.551 Klinikgeburten aus sieben westlichen Ländern. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass ein zwei- bis dreifach erhöhtes neonatales Sterberisiko (zwischen dem 7. bis zum 28. Tag nach der Geburt) bei durch eine Hausgeburt zur Welt gekommenen Kindern vorliegt. Das perinatale Sterberisiko (bis zum 7. Tag nach der Geburt) einer Hausgeburt gegenüber einer Krankenhausgeburt ist der Studie nach gleich, bedingt durch die Tatsache, dass Fälle bei denen Komplikationen zu erwarten sind, generell geplant im Krankenhaus stattfinden. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass bei einer Angleichung des Geburtsalters und des Geburtsgewichts der Hausgeburten ein erhöhtes Risiko auch in diesem Zeitraum auftritt, vor allem bei Fällen welche doch noch in ein Krankenhaus verlegt werden mussten. [11]

Abbruch der Hausgeburt

Die Grenzen der hausgeburtlichen Betreuung sollten Bestandteil der vorgeburtlichen Gespräche zwischen Eltern und Hebamme sein. Sie können je nach Berufserfahrung der Hebamme und örtlichen Gegebenheiten variieren. Treten während des Verlaufs einer Hausgeburt Komplikationen auf, die klinisch behandelt werden müssen, erfolgt in der Regel die Verlegung in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Laut der quag wurden 2006 12,3% der außerklinisch geplanten Geburten vor der Entbindung in ein Krankenhaus verlegt. 91,6% der Verlegungen fanden ohne Eile, 73,6% der Verlegungen mit dem eigenen PKW statt. Bei 5,4% der Geburten mussten Mutter und/oder Kind nach der Geburt verlegt werden.[5]

Literatur

  • Caroline Oblasser, Martina Eirich: Luxus Privatgeburt. Stolze Mütter über die Kunst des Gebärens in den eigenen vier Wänden. Eine Liebeserklärung an Hausgeburt und neue Weiblichkeit, edition riedenburg, Salzburg 2009, ISBN 978-3-902647-15-3
  • Caroline Oblasser, Regina Masaracchia: Unser Baby kommt zu Hause! Das Kindersachbuch zum Thema Hausgeburt, edition riedenburg, Salzburg 2009, ISBN 978-3-902647-20-7
  • Larissa Brodöhl: Hausgeburt. Berichte von Frauen für Frauen, Weißensee Verlag Berlin, Berlin 2005, ISBN 3-89998-996-1
  • Ingeborg Stadelmann: Die Hebammensprechstunde, Stadelmann, 2005, ISBN 978-3-9803760-6-8
  • Laura Kaplan Shanley: Unassisted Childbirth, Greenwood Press 1994, ISBN 978-0-89789-377-0
  • Julia Dibbern: Geborgene Babys, 2. Auflage, Anahita Verlag 2006, ISBN 978-3-937797-10-6
  • Marjorie Tew: Sichere Geburt?, Neuerscheinung Mai 2007, Mabuse Verlag, ISBN 978-3-938304-06-8
  • Sheila Kitzinger: Geburt. Der natürliche Weg, 2003, Dorling Kindersley Verlag, ISBN 978-3-8310-0432-4
  • Frauke Lippens: "Hausgeburt. Entscheidungshilfe und Vorbereitung", Neuerscheinung 2007, Heinrich Hugendubel Verlag, ISBN 978-3-7205-5021-5
  • Anke Wiemer: "Außerklinische Geburt in Deutschland, German Out-Of-Hospital Birth Study 2000–2004", herausgegeben von der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V., 2007, ISBN 978-3-456-84427-5
  • A. Rockenschaub: Gebären ohne Aberglauben; 2005; facultas; ISBN 3-85076-698-5

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Hausgeburt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellen

  1. 2010 Jahr der Hausgeburt
  2. 14.10.09: Als erste Kasse zahlt SECURVITA 160 Euro Kinderbonus für jedes Neugeborene
  3. § 3 HebG: Jede Schwangere hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen.
  4. Friedrich Wolff: Geburtshilfe. In: Jörg Baltzer, Klaus Friese, Michael Graf, Friedrich Wolff: Praxis der Gynäkologie und Geburtshilfe: Das komplette Praxiswissen in einem Band. Thieme Verlag, 2006, S. 188, ISBN 3131442611
  5. a b "Außerklinische Geburtshilfe in Deutschland - Qualitätsbericht 2006" Im Auftrag der „Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V.“ Download: PDF-Datei (1,1mb)[1]
  6. Nationalfondstudie «Hausgeburt versus Spitalgeburt»[2]
  7. Kenneth C. Johnson und Betty-Anne Daviss: Outcomes of planned home births with certified professional midwives: large prospective study in North America. BMJ 2005;330:1416 (18 June), doi:10.1136/bmj.330.7505.1416 (Volltext)
  8. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Die Hausgeburt, auf www.schwanger-info.de
  9. Hausgeburt nicht riskanter als Spital-Entbindung. 17. April 2009, abgerufen am 20. April 2009.
  10. A. de Jonge u.a.: Perinatal mortality and morbidity in a nationwide cohort of 529 688 low-risk planned home and hospital births. In: British Journal of Obstetrics and Gynaecology. 15. April 2009, abgerufen am 20. April 2009 (englisch).
  11. Joseph R. Wax, F. Lee Lucas, Maryanne Lamont, Michael G. Pinette, Angelina Cartin, Jacquelyn Blackstone: Maternal and newborn outcomes in planned home birth vs planned hospital births: a metaanalysis. Am J Obstet Gynecol 203 (2010), PMID 20598284, doi:10.1016/j.ajog.2010.05.028, online (PDF-Dokument; 181 kB)
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