- Haram (Islam)
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haram (arabisch حرام, DMG ḥarām, „verboten; Tabu“) ist ein arabisches Wort und steht im islamischen Recht für das islamrechtlich Verbotene. Das Gegenteil ist halal حلال / ḥalāl und bedeutet das islamrechtlich Erlaubte. Nach islamischer Auffassung begeht ein Muslim mit der Ausführung einer vom Koran oder von der Rechtslehre als haram eingestuften Tat eine Sünde.
Bedeutung
Das Wort ist mehrdeutig:
- Zum einen bezeichnet es alle Sachen und Taten, die im Islam verboten sind. Hiervon abzugrenzen sind weltliche Verbote mamnu' / ممنوع / mamnūʿ,
- zum anderen bedeutet es "unverletzlich" bzw. "Heiligtum". Für diese Bedeutung gibt es folgende Beispiele:
- Das unverletzliche Haus al-bait al-haram / البيت الحرام / al-baitu ʾl-ḥarām /„das heilige Haus“: die gesamte Moscheeanlage von Mekka mit der Kaaba. Die koranische Bezeichnung dafür ist al-masdschid al-haram / المسجد الحرام / al-masǧidu ʾl-ḥarām /„die heilige Kultstätte/Moschee“.
- Die beiden Heiligtümer al-haramain / الحرمين / al-ḥaramaini /„die beiden Heiligtümer“: das Heiligtum von Mekka und von Medina mit der Moschee des Propheten Mohammed. Zu der Zeit der Mameluken und Osmanen bezeichnete man auch Jerusalem und Hebron als "al-haramain".
- Das vornehme Heiligtum al-haram asch-scharif / الحرم الشريف / al-ḥaramu ʾš-šarīf /„das vornehme, edle Heiligtum“: Tempelberg in Jerusalem. Diese Bezeichnung taucht erstmalig in arabischen Quellen der Mamelukenzeit auf, während in den frühesten Belegen aus der umayyadischen Epoche der Tempelberg – und dessen Umgebung, d. h. Jerusalem – als bait al-maqdis / بيت المقدس / baitu ʾl-maqdis /„Haus des Heiligen“ genannt wird. Dies entspricht der hebräischen Bezeichnung בית המקדש, beyt ha-mikdasch, die auf die Zeit des Zweiten Tempels zurückgeht. Vom 11. Jahrhundert an ist belegt, dass man die Stadt auf Hebräisch nunmehr ʿīr ḥaq-qodesh d. h. „die Stadt des Heiligtums“, nannte.
Literatur
- William Robertson Smith: Lectures on the Religion of the Semites. The fundamental institutions. 3 Auflage. A. & C. Black Ltd., London 1927, S. 152–153, 446ff.
- Julius Wellhausen: Reste arabischen Heidenthums. 3. Auflage. de Gruyter, Berlin 1961.
- The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. III, S. 173: al-Ḥaram al-Sharīf; 175: al-Ḥaramain.
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