- Halal
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Halal (ḥalāl, arabisch حلال) – deutsch-umgangssprachlich Hellal – ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Es bezeichnet alle Dinge und Taten, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind. Sie stehen zwischen haram (حرام), verbotenen, und fard (فرض), pflichtmäßigen Handlungen. Zwischen halal und haram gibt es eine Grauzone, die makruh genannt wird. Makruh (verpönt/unerwünscht) bezeichnet alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch in Richtung haram tendieren. Auch diese Grauzone gilt es für Muslime vorsichtshalber zu meiden. [1]
Inhaltsverzeichnis
Religiöser Hintergrund
Die Essvorschriften sind im Koran und in der Sunna geregelt. Grundsätzlich gilt, dass alle Lebensmittel erlaubt sind, mit Ausnahme solcher, die ausdrücklich bzw. eindeutig verboten wurden. Einem Muslim ist das Essen von Schweinefleisch und dessen Nebenprodukten, der Genuss von berauschenden Getränken (Alkohol) und von Blut verboten. Es dürfen nur Tiere gegessen werden, die für den Konsum zulässig sind, geschlachtet wurden und nicht bereits verendet sind. Ferner ist ein nichtgeschlachtetes Tier auch dann erlaubt, wenn es von eigens dafür abgerichteten Jagdtieren erlegt wird, jedoch nicht von wilden Raubtieren unbekannter Herkunft und Gesundheit. Verboten sind auch Opfertiere fremder Religionen[2].
Im Koran heißt es dazu in Sure 5, Vers 3: Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name angerufen ward als Allahs; das Erdrosselte; das zu Tode Geschlagene; das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was reißende Tiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt; und das, was auf einem Altar (als Götzenopfer) geschlachtet worden ist. (..)
Das traditionelle betäubungslose Schlachten wird in den meisten Ländern praktiziert und von den meisten Muslimen bevorzugt. Obwohl die Betäubung mit dem islamischen Recht Fiqh vereinbar ist, wie das die muslimischen Gelehrten bestätigt haben, wird es von den meisten Muslimen nicht akzeptiert, da sie befürchten, dass die Tiere die Betäubung nicht überleben.
Manche Traditionen berufen sich auf den Koranvers 5:5 und sagen, auch von Christen oder Juden Geschlachtetes sei erlaubt, außer dem in einem späteren Vers ausdrücklich verbotenen Schweinefleisch.
Dazu Sure 5, Vers 5: Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. (..)
Ökonomische Bedeutung
In Deutschland gab es 2010 rund 400 Firmen, die Halal-Produkte anboten. In Deutschland gibt es etwa 3,5 Millionen Muslime, in Westeuropa sind es rund 20 Millionen. [3]
Ähnlich den Bio-Siegeln oder auch den jüdischen Hechscher-Siegeln für Speisen gibt es sogenannte Halal-Zertifikate im Handel. Erreicht werden soll damit die Kennzeichnung von Produkten, bei deren Herstellung die Einhaltung der Halal-Regeln sichergestellt ist.
Zertifizierung
In muslimisch geprägten Ländern wird vorausgesetzt, dass Nahrungsmittel entsprechend der religiösen Vorschriften „halal“ sind. Bei in nicht-muslimischen Staaten hergestellten Lebensmitteln wird dies nicht vorausgesetzt, da hier übliche Herstellungsverfahren (insbesondere bei Fleisch und tierischen Produkten) normalerweise nicht auf muslimische Ernährungsgewohnheiten ausgerichtet sind[4].
So ist es für eine Zertifizierung etwa zwingend, den Namen Allah's beim Halal-Schlachten jedes Tieres zu erwähnen. Bei maschineller Schlachtung reicht es auch dies beim Drücken des Startknopfes zu tun, der, auch nach einer Unterbrechung, nur von muslimischen Mitarbeitern betätigt werden darf.[5]
Um für Muslime sicherzustellen, dass sie keine unerlaubten Lebensmittel zu sich nehmen, müssen sie gegebenenfalls von sachkundigen Muslimen geprüft werden. Dies kann durch eine Moscheegemeinde erfolgen. Verschiedene Zertifizierungsunternehmen bieten für Unternehmen kostenpflichtige Zertifizierungen an, die bestätigen, dass ein vom zertifizierten Unternehmen hergestelltes bzw. vertriebenes Lebensmittel „halal“ ist[4]. Normalerweise arbeiten die Zertifizierer mit muslimischen Autoritäten zusammen, die das Zertifikat beglaubigen[6], ähnlich wie es im Judentum durch Rabbiner für koschere Lebensmittel geschieht.
Mit dem Zertifikat sichert der Hersteller dem Kunden zu, dass das Nahrungsmittel nach den islamischen religiösen Ernährungsvorschriften hergestellt wurde, und daher „halal“ ist. Gesundheits- und Hygieneaspekte werden bei der Zertifizierung nicht gesondert geprüft, können aber z.B. über das Verbot, gesundheitsschädliche Lebensmittel zu sich zu nehmen, einfließen. Manche Zertifizierer prüfen nach in islamischen Staaten existierenden Normen wie den Malaysian Halal Standards MS 1500:2009.[7]
Neben der Prozesszertifizierung, die unter anderem Befragungen, Prüfungen der Warenherkünfte und der Produktionsstätte und -abläufe umfasst, führen einige Zertifizierer Stichprobenprüfung auf Vorhandensein von Schweinefleisch mit Hilfe gentechnischer Prüfungen und chemische Analysen auf Alkohol durch[8].
Zertifizierungen werden teils aus werblichen Gründen vorgenommen, so bei Lebensmitteln wie Teigwaren, bei denen von vornherein kaum die Möglichkeit besteht, gegen die Vorschriften zu verstoßen. Welche Anforderungen für die Zertifizierung genau gestellt werden, unterscheidet sich im Detail, oft abhängig von der Koran-Auslegung der Autorität, auf die sich der Zertifizierer beruft. Dies bezieht sich nicht auf die grundlegenden Ernährungsvorschriften selbst, sondern auf deren konkrete Auslegung z.B. hinsichtlich der Gestaltung und Nutzung von Produktionsanlagen. So gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, ob nach deutschen Tierschutzvorschriften vor dem Schächten betäubte Tiere „halal“ sind oder nicht.
Halal und Tierschutz
Häufig werden Halal-Fleischprodukte durch betäubungsloses Schächten produziert. Dies ist in Deutschland nach § 17 TierSchG verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann nur umgangen werden, in dem man nach § 4 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung gegen Vorlage eines Sachkundennachweises beantragt. Aus religiösen Gründen kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Über lange Zeit hinweg wurden Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen jedoch nicht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) vom 23. November 2006 muss wegen der nach Art. 4 des Grundgesetzes verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines islamischen Metzgers auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere ausnahmslos verbieten.[9] Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom zuständigen Veterinäramt überwacht werden.
Weblinks
Commons: Halal – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ halal.de
- ↑ www. intratext.de
- ↑ Südkurier
- ↑ a b www.eslam.de Enzyklopädie des Islam, abgerufen am 16. Januar 2011
- ↑ Halal-Kriterienkatalog (EHZ), Abschnitt 5.1.5 u. 5.1.6 (PDF, S. 7)
- ↑ Angaben eines Zertifizierers
- ↑ Nennung der Norm auf einer Anbieterwebsite
- ↑ Informationen eines Anbieters
- ↑ http://www.bverwg.de/enid/210100db4ecd28ea19a70bb05aa07100,5cdd3f655f76696577092d0964657461696c093a09636f6e5f6964092d0938333931093a095f7472636964092d093133333431/Entscheidungen/Entscheidung_8n.html
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