Allerseelenablass

Allerseelenablass

Vom 1. bis zum 8. November kann nach der Lehre der Römisch-Katholischen Kirche täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen im Fegefeuer gewonnen werden. Dieser wird als Allerseelenablass bezeichnet.

Zur Gewinnung des Allerseelenablasses sind die üblichen Voraussetzungen erforderlich: (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Empfang der hl. Kommunion und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters. Diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden). Darüber hinaus sind vonnöten:

a) am Allerseelentag (einschließlich Allerheiligen ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunsers und des Glaubensbekenntnisses oder:

b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

Ein Ablass ist nach katholischem Verständnis ein von Gott geschenkter und durch die Kirche vermittelter Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für Lebende und Verstorbene. Voraussetzung für die Gewinnung eines Ablasses ist nicht so sehr die äußere „Leistung“, das äußere Werk, sondern vielmehr die innere Bußgesinnung als Haltung der Offenheit gegenüber Gott, der allein Sünden vergibt und das göttliche Leben schenkt.


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