- Sakramentale
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Sakramentalien (Sing. das Sakramentale) sind nach katholischem Verständnis heilige Zeichen, die in gewisser Nachahmung der Sakramente geistliche Wirkungen bezeichnen und durch die Fürbitte der Kirche erlangt werden (vgl. can. 1166 CIC). Sie legen sich wie ein Kranz um die Sakramente und verlängern diese in den Alltag der Christen hinein.[1] Anders als Sakramente wirken sie aber nicht aus sich heraus. Ihre Wirkung beruht auf dem Weihegebet der Kirche und dem Glauben und Vertrauen des einzelnen Christen, des Spenders und Empfängers.
Sakramentalien sind Wesensvollzüge der Kirche und Ausdruck ihrer sakramentalen Grundstruktur. Die Segnungen sind Lobpreisungen Gottes um seiner Werke und Gaben willen. Die Kirche ermutigt die Gläubigen dazu, die Sakramentalien zu schätzen und zu verwenden, da sie ein Tun im Sinne der königlich-priesterlichen Berufung jedes Christen sind, aus dem Glauben und in Einheit mit der Kirche das tägliche Leben zu gestalten und von den Gaben Gottes im Geist des Evangeliums Gebrauch zu machen
Es gibt verschiedene Arten von Sakramentalien. Zu ihnen gehören vor allem Weihungen und Segnungen, Exorzismen, Prozessionen, gottesdienstliche Feiern und Rituale. Sie umfassen sowohl die Weihe oder Segnung von Personen (Jungfrauenweihe, Ordensprofess, Benediktion eines Abtes oder einer Äbtissin) als auch von Gegenständen (Altarweihe, Konsekration eines Kelches) und Orten (Kirchweihe, Friedhofssegnung). Die Segnung der Kinder und der Mahlzeiten sind Beispiele für Sakramentalien, die in der Familie gespendet werden. Die Segnung der Palmzweige am Palmsonntag, die Spendung des Aschenkreuzes, die Fußwaschung am Gründonnerstag, die Kreuzverehrung am Karfreitag, das Taufgedächtnis und die Kirchliche Begräbnisfeier sind ebenfalls Sakramentalien.
Die Orthodoxie kennt an Sakramentalien die Artoklasia (Brotbrechen) und die Große Wasserweihe am Tag der Taufe Jesu.
Einige Weihen haben dauerhafte Bedeutung, wenn Personen Christus und dem Dienst der Kirche bzw. Orte und Gegenstände für den liturgischen Gebrauch geweiht werden. Diese Weihen werden ein für alle Mal gespendet und nie wiederholt. Was einmal durch Weihe oder Segnung für den Gottesdienst geweiht oder gesegnet wurde, darf nicht zweckentfremdet werden (CIC, can 1171). Es kann aber seine Weihe oder Segnung wieder verlieren (Profanierung), sei es durch Zerstörung oder durch ein Dekret der zuständigen kirchlichen Autorität.
Das Benediktionale legt fest, ob ein Sakramentale nur von Geistlichen bzw. Klerikern eines bestimmten Weihegrades (Bischof, Priester, Diakon) oder auch von Laien gespendet werden darf. Je mehr eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet. So werden etwa die Segnungen öffentlicher Einrichtungen durch einen Amtsträger vollzogen, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese sichtbar wird; Priester, Diakone oder beauftragte Laien segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben; Eltern segnen in der Familie.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Lexikon für Theologie und Kirche 3 (1999), Band 8, S. 1455
- ↑ Pastorale Einführung zum Benediktionale, Nr. 18
Literatur
- Katechismus der Katholischen Kirche, München u. a. 1993, Nr. 1667-1679 (S. 446-449)
- Romano Guardini: Von heiligen Zeichen, Mainz (1927) 1960
- Leonardo Boff: Kleine Sakramentenlehre, Düsseldorf 1976
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