- Hauptpersonalrat
-
Der Hauptpersonalrat (HPR) stellt die oberste Interessenvertretung für Personal im öffentlichen Dienst dar. Er ist auf Ministerialebene angesiedelt und behandelt bundes- bzw. landesweite Interessen des Personals.
Wahl des Hauptpersonalrates
Die Wahl des Hauptpersonalrates erfolgt in einigen Bundesländern ausschließlich per Listenwahl. Nach Auswertung der Wahl ergibt sich ein Gremium von Arbeitnehmern und Beamten, sowie einer beschränkt stimmberechtigten Hauptschwerbehindertenvertretung und Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV).
Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung
Die HJAV wird (in Niedersachsen) nicht direkt von den Auszubildenden des Geschäftsbereichs gewählt, sondern indirekt durch eine konstituierende Versammlung aller im Geschäftsbereich des Ministeriums gewählten Jugend- und Auszubildenvertretungen. Aus dieser Versammlung geht ein HJAV-Vorstand sowie ein HJAV-Vorsitz hervor. Dieser Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Hauptpersonalrats beratend und in Bezug auf Ausbildungsangelegenheiten stimmberechtigt teilzunehmen.
Hauptpersonalräte in Niedersachsen
Die Hauptpersonalräte in Niedersachsen bilden eine Arbeitsgemeinschaft (AG HPR), in dem landesweit und Ressortübergreifend Probleme erörtert und diskutiert werden. Den Vorsitz der AG HPR führt seit 2005 der Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Niedersächsischen Innenministerium, Wolfgang Schmidt (ver.di). Dessen ungeachtet funktionieren alle Hauptpersonalräte unabhängig voneinander.
Kategorien:- Personalvertretungsrecht (Deutschland)
- Öffentlicher Dienst
Wikimedia Foundation.