- Allgemeiner Vollzugsdienst
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Allgemeiner Vollzugsdienst auch AVD, bezeichnet die Justizvollzugsbeamten der mittleren Beamtenlaufbahn (Mittlerer Dienst) in den Justizvollzugsanstalten.
Inhaltsverzeichnis
Besoldungsgruppen
Besoldungsgruppen im Strafvollzug:
- A7 - Justizvollzugsobersekretär
- A8 - Justizvollzugshauptsekretär
- A9 - Justizvollzugsamtsinspektor
- A10 - Justizvollzugsoberinspektor (In besonders herausgehobenen Dienststellungen wie z.B. der Leiter des AVD)
Ausbildung
Die Ausbildung zum Justizbeamten dauert 24 Monate. Sie umfasst 14 Monate praktische Ausbildung in verschiedenen Justizvollzugsanstalten (Untersuchungshaft, Jugendhaft und Strafhaft) und zehn Monate theoretische Ausbildung an einer Justizvollzugsschule (in NRW die Justizvollzugsschule NRW).
Aufgaben
„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“
Aus dem § 2 StVollzG lassen sich die Aufgaben des Allgemeinen Vollzugsdienstes ableiten:
- Betreuung der Gefangenen
- Versorgung der Gefangenen
- Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung
Hinweise
Dies stellt die Situation in Nordrhein-Westfalen dar, in anderen Bundesländern kann es Abweichungen geben!
Quellen
- Justizministerium NRW: Broschüre Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen, 2006
- § 155 Vollzugsbedienstete StVollzG
- Landesbeamtengesetz - LBG NRW
- Justizministerium Hessen
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