- Hausarbeitstag
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Der Haushaltstag (auch Hausarbeitstag) bezeichnet das Recht auf einen bezahlten, arbeitsfreien Tag, an dem sich die entsprechende Person um Arbeiten im Haushalt und andere Familienangelegenheiten kümmern kann, und der nicht als Urlaubstag angerechnet wird.
In Deutschland wurde der Haushaltstag 1939 als monatlicher Waschtag von den Nationalsozialisten zugunsten der für die Rüstungswirtschaft kriegsverpflichteten nicht-jüdischen Frauen eingeführt. Auf Betreiben der DKP-DRP wurde er 1947/1948 in mehreren Ländern Ost- und Westdeutschlands wiedereingeführt.
BRD: In der Bundesrepublik galt der Haushaltstag nur für Frauen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Mit der Einführung der Fünftagewoche nahm seine Bedeutung jedoch ab. 1979 wurde er wegen der Ungleichbehandlung beider Geschlechter vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
DDR: In der DDR wurde der Haushaltstag 1952 gesetzlich für verheiratete Frauen eingeführt. Ab 1965 galt er auch für unverheiratete Frauen mit Kindern unter 18 Jahren, und 1977 wurde das Anrecht auf den Haushaltstag auch unverheirateten, vollzeitbeschäftigten Frauen ab 40 Jahren ohne Kinder sowie teilweise auch Männern (alleinstehend, mit Kindern oder mit erkrankter Ehefrau unter bestimmten Bedingungen) zugestanden. Nach der Wiedervereinigung wurde der Haushaltstag 1994 auch in den ostdeutschen Ländern durch das Arbeitszeitgesetz abgeschafft.
In beiden deutschen Staaten gab es den Haushaltstag einmal im Monat.
Literatur
- Carola Sachse: Der Hausarbeitstag. Göttingen 2002. ISBN 3892445087
Weblinks
- Arbeitsgesetzbuch der DDR auf verfassungen.de - (siehe § 185: Hausarbeitstag)
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