- Hausbesorger
-
Ein Hausbesorger in Österreich ist in etwa mit einem Hausmeister oder einem Abwart gleichzusetzen. Der Hausbesorger ist auch für die Reinigung der Gehwege verantwortlich, was zum Beispiel das Schneeräumen einschließt. In Österreich gab es bis zum 30. Juni 2000 ein sogenanntes Hausbesorgergesetz, das vor allem die Rechte und Pflichten des Hausbesorgers und dessen Kündigungsschutz regelte. Wurde z. B. dem Hausbesorger vom Hausbesitzer eine Wohnung zur Verfügung gestellt, galt diese als Dienstwohnung und war vom Mietrechtsgesetz ausgenommen. Hausbesorger mit vom Hauseigentümer bereitgestellten Dienstwohnungen (als gesetzlich geregelter Lohnbestandteil) genossen einen sehr hohen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Per 1. Juli 2000 wurde das Hausbesorgergesetz abgeschafft. Dieses gilt aber nach wie vor für Personen, die vorher als Hausbesorger eingestellt wurden.
Die Abschaffung des Hausbesorgergesetzes sorgt bei den Betroffenen für Unmut, weil sie darin den Untergang ihres Berufsstandes sehen.
In Wien wurde im Februar 2010 eine Volksbefragung durchgeführt, ob sich die Stadt Wien wieder für die Möglichkeit der Einführung von Hausbesorgern einsetzen soll. Eine Mehrheit der Wähler befürwortet dies.[1]
Siehe auch
Literatur
- Peter Payer: Hausmeister in Wien. Aufstieg und Niedergang einer Respektsperson, Wiener Geschichtsblätter, Beiheft 4/1996 (stadt-forschung.at)
- Andrea Holzmann-Jenkins, Tom Schmid und Ingrid Machold: Beschäftigungsinitiativen im Bereich sozialer Dienste: Das Hausbesorgerwesen in Wien. Wien 1999 (online).
Einzelnachweise
- ↑ Befragung: Wie es weitergeht in Die Presse vom 15. Februar 2010 abgerufen am 16. Februar 2010
Weblinks
- Hausbesorger-Portal
- Hausbesorger-Gesetz (PDF-Datei; 65 kB)
- Entschließungsantrag
Wikimedia Foundation.