Hausherr

Hausherr

Dienstherr ist gem. § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und Gemeinden haben dieses Recht originär, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes nur dann, wenn ihnen dieses Recht – üblicherweise durch ein Gesetz – zugestanden wird.


Dienstherr der unmittelbaren Bundesbeamten ist die Bundesrepublik Deutschland, für unmittelbare Landesbeamte das jeweilige Bundesland. Bei mittelbaren Beamten, sofern diese Unterscheidung im jeweiligen Bundesland getroffen wird, ist es die jeweilige dienstherrenfähige juristische Person des öffentlichen Rechts, wie Gemeinden oder Gemeindeverbände, ebenso, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften, Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts oder Ortskrankenkassen.

Bei den Beamten der Kirchen spricht man daher auch von Kirchenbeamten, um damit deutlich zu machen, dass diese nicht in einer Abhängigkeit vom Staat stehen.

Da Dienstherr per Definition immer eine juristische Person ist, handelt diese durch ihre Organe. Für die Bundesbeamten sind dies:

  1. Oberste Dienstbehörde, § 3 Abs. 1 BBG
  2. Dienstvorgesetzter, § 3 Abs. 2 BBG
  3. Vorgesetzter, § 3 Abs. 2 BBG

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hausherr — Hausherr …   Deutsch Wörterbuch

  • Hausherr — 1. Des Hausherrn Auge sieht scharf. Dän.: Bondens øye det seer saa nøye. (Prov. dan., 82.) 2. Ein guter Hausherr hat auch auf dem Rücken Augen. Dän.: Huusbonden seer skarpere met et øye, end tieneren seer med to. (Prov. dan., 316.) 3. Ein guter… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Hausherr — Haus: Das gemeingerm. Wort mhd., ahd. hūs, got. in gudhūs (»Gotteshaus«), engl. house, schwed. hus gehört zu der weit verästelten Wortgruppe der idg. Wurzel *‹s›keu »bedecken, umhüllen« (vgl. ↑ Scheune). Eng verwandt sind im germ. Sprachbereich …   Das Herkunftswörterbuch

  • Hausherr — der Hausherr, en (Mittelstufe) Oberhaupt einer Familie, Gastgeber Beispiel: Der Hausherr brachte einen Toast auf die Gesundheit seiner Gäste aus. der Hausherr, en (Aufbaustufe) Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses Synonym: Hausbesitzer… …   Extremes Deutsch

  • Hausherr — ↑ Hausherrin 1. a) (geh.): Dame des Hauses, gnädiger Herr, gnädige Frau, Herr des Hauses; (veraltet): Gnädige, Wirt, Wirtin. b) Familienoberhaupt, Familienvorstand, Haushalt[ung]svorstand; (veraltet): Haushalter, Hausvater, Hausmutter, Hauswirt,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Hausherr — Haus·herr der; meist Sg; 1 der Gastgeber bei einem Fest oder einer Party ↔ Gast: Der Hausherr führte seine Gäste ins Wohnzimmer 2 meist der Vater, der in einer Familie über alles bestimmt ≈ Familienoberhaupt 3 südd (A) der Besitzer eines… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Hausherr — Wirt; Gastgeber * * * Haus|herr [ hau̮shɛr], der; n, en, Haus|her|rin [ hau̮shɛrɪn], die; , nen: 1. Haupt der Familie, Haushaltsvorstand [als Gastgeber]: der Hausherr begrüßte seine Gäste. 2. (südd., österr.) Person, die ein Haus besitzt,… …   Universal-Lexikon

  • Hausherr — šeimininkas statusas T sritis ekologija ir aplinkotyra apibrėžtis Gyvūnas ar augalas, kuriame arba ant kurio gyvena koks nors parazitas. atitikmenys: angl. boss; master vok. Gastgeber, m; Hausherr, m; Wirt, m rus. хозяин, m …   Ekologijos terminų aiškinamasis žodynas

  • Hausherr, der — Der Haushêrr, des en, plur. die en. 1) Der Herr, d.i. eigenthümliche Besitzer eines Wohnhauses, zum Unterschiede von seinen Hausgenossen oder Miethleuten; der Hausbesitzer, im gemeinen Leben der Hauswirth, in Bremen Hüster. 2) Der Herr in der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hausherr — Haus|herr …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”