- Herrschaft Gedern
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Der Ort Gedern bei Büdingen in Hessen gelegen, wird 780 erstmals in einer Urkunde des Klosters Lorsch erwähnt.
Die von den Herren von Büdingen abstammenden Herren von Ortenberg bauten in Gedern eine Burg. Nach 1247 gerät Gedern an die Herren von Breuberg, 1323 an die Herren von Trimberg, die 1356 die Stadt- und Marktrechte für Gedern durch Kaiser Karl IV. erhalten.
Schon 1376 fällt Gedern an Eppenstein-Königstein und wurde Teil der Grafschaft Königstein, schließlich 1535 an die Grafen zu Stolberg, die auch die Reformation einführten. Seit 1677 war Gedern Sitz der Linie Stolberg-Gedern, deren Vertreter im Jahre 1742 den Fürstentitel käuflich vom Kaiser erwarben. Die Herrschaft Gedern fällt nach Aussterben in männlicher Linie 1804 durch Erbschaft an die Hauptlinie Stolberg-Wernigerode, die die Oberherrschaftsrechte aber schon 1806 durch die Rheinbundakte an Hessen-Darmstadt abtreten mussten. An diese fällt es auch 1816 nach einer kurzen Zeit unter den Isenburgern wieder zurück.
1945 wird das Gebiet Teil des Bundeslandes Hessen.
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