Grafen zu Stolberg

Grafen zu Stolberg
Gesamtwappen des Hauses Stolberg ab 1742

Die Grafen zu Stolberg waren ein weitverzweigtes deutsches fürstliches Adelsgeschlecht (Durchlaucht und Erlaucht im Prädikat).

Die genaue Entstehung der Stolberger Dynastie ist bis heute nicht genau geklärt. Als erster Vertreter dieser Familie kommt in einer Urkunde von 1210 Graf Heinrich zu Stolberg vor, der bereits 1200 als Graf Heinrich von Voigtstedt erwähnt wird. Während zunächst Voigtstedt bei Artern der Sitz dieses Grafengeschlechts war, wurde dies spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts Stolberg (Harz). Die dortige Burg war bis zur Enteignung durch die Bodenreform ab 1945 im Besitz der Familie.

Über die Abstammung der Grafen zu Stolberg gibt es über zehn verschiedene Theorien, von denen sich jedoch keine endgültig durchsetzen konnte. Am wahrscheinlichsten scheint eine Abstammung von den Grafen von Hohnstein zu sein.

1429 gelang es den Grafen zu Stolberg im Rahmen eines Erbvertrages, die Grafschaft Wernigerode im Nordharz zu erwerben und dadurch ihr Einflussgebiet wesentlich zu erweitern.

1645 erfolgte die dauerhafte Teilung in die ältere Hauptlinie Stolberg-Wernigerode und die jüngere Hauptlinie Stolberg-Stolberg. Von Stolberg-Wernigerode zweigte sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts die Linien Stolberg-Gedern (bis 1804) und Stolberg-Schwarza (bis 1748) ab. Stolberg-Stolberg wurde 1706 in die beiden Linien Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla geteilt.

Vertreter der Linie Stolberg-Gedern erreichten 1742 die Erhebung des jeweils regierenden Grafen in den Reichsfürstenstand durch Kaiser Karl VII..

Im 18. Jahrhundert (Mediatisierung) mussten sich die reichsunmittelbaren Grafen zu Stolberg-Wernigerode dem Königreich Preußen und die Grafen zu Stolberg-Stolberg sowie die Grafen zu Stolberg-Roßla dem Kurfürstentum Sachsen unterordnen. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation 1806 verloren die Stolberger ihre Reichsgrafenwürde und wurden 1815 endgültig preußische Standesherren.

Der jeweilige Standesherr bzw. dessen erstgeborener Sohn und präsumtiver Nachfolger im Stammgut der Häuser Stolberg-Wernigerode bzw. Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla erhielt am 22. Oktober 1890 bzw. 1893 vom Kaiser Wilhelm II. die Genehmigung zum Führen des fürstlichen bzw. prinzlichen Titels. Ein Zweig der Linie Stolberg-Stolberg wurde 1980 dem niederländischen Adel einverleibt, jedoch ohne Anerkennung des Fürstentitels.

Inhaltsverzeichnis

Einstige Besitzungen (Auswahl)

Die Grafen zu Stolberg hatten auch Ansprüche auf das belgische Agimont und führten diesen Namen in ihrem Titel. Allerdings war dabei ein orthographischer Fehler unterlaufen. Erst durch ein Reskript vom 6. Dezember 1780 korrigierte Graf Christian Friedrich zu Stolberg-Wernigerode die bis dahin verwendete falsche Schreibweise Aigmont in Agimont.

Bedeutende Vertreter (Auswahl)

Stammwappen der Grafen zu Stolberg vor 1429
Brief von Irmgard Fürstin zu Stolberg-Stolberg vom 27. Juli 1917
Hochzeit des Fürsten Wolff Heinrich Stolberg zu Stolberg mit Irma Erfert am 22. Januar 1933 in Stolberg (Harz)

Wappen

Stammwappen: In Gold ein schreitender schwarzer Hirsch; auf dem Helm mit schwarz-goldenen Decken ein natürlicher Pfauenschweif zwischen 2 silbernen Straußenfedern.

Siehe auch

Literatur

  • Stammtafeln des mediatisierten Hauses Stolberg. 1887. 
  • Jörg Brückner: Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft. Die Grafen zu Stolberg und ihr Verhältnis zu den Landgrafen von Thüringen und späteren Herzögen, Kurfürsten bzw. Königen von Sachsen 1210–1815. Verlag Janos Stekovics, 2005, ISBN 3-89923-119-8. 
  • Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, Band XVIII, 2007

Weblinks


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