Herzogtum Plön

Herzogtum Plön
Das Plöner Schloss, Residenz des einstigen Herzogtums

Das Herzogtum Schleswig-Holstein-Plön, auch Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön oder oft nur Herzogtum Plön, war ein kleines Herzogtum, das im Wege der Realteilung des Herzogtums Schleswig-Holstein-Sonderburg entstand und dessen nachwirkende Bedeutung heute hauptsächlich in der Errichtung des Plöner Schlosses besteht.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Schleswig und Holstein um 1650. Das Herzogtum Plön ging aus dem Sonderburger Anteil hervor, sein Territorium wurde aus mehreren einzelnen Gebieten zwischen Plön und Oldesloe gebildet.

Das Herzogtum entstand aufgrund einer testamentarischen Verfügung von Herzog Johann III. aus dem Hause Schleswig-Holstein-Sonderburg mit dessen Ableben im Jahr 1622, dies unter Missachtung des durch den Vertrag von Ripen begründeten Verbots jeglicher willkürlicher Landesteilung in Schleswig-Holstein. Die Plöner Herzöge wurden so zu sogenannten Abgeteilten Herren. Neben Schleswig-Holstein-Plön entstanden aufgrund dieses Testaments in Schleswig-Holstein noch vier weitere kleine Teilherzogtümer im Wege der Realteilung.

Territorialer Kernbestandteil von Schleswig-Holstein-Plön waren die Ämter Ahrensbök und Reinfeld, entstanden nach der Reformation durch die Vereinnahmung der ehemaligen Klöster Ahrensbök und Reinfeld.

Den ihm 1633 bereits angefallenen Anteil am Herzogtum Schleswig-Holstein-Ærø verkaufte der erste Plöner Herzog sogleich an seine weiteren Brüder, die so ihre gleichen Anteile an der Insel Ærø erhöhten. 1669 erhielt das Herzogtum Schleswig-Holstein-Plön das Territorium des weiteren Teilherzogtums Schleswig-Holstein-Sonderburg-Norburg bestehend aus dem nördlichen Teil der Insel Alsen hinzu. Dieser von Plön entfernt liegende Teil des Herzogtums wurde jedoch im Zuge einer weiteren Realteilung als Linie Plön-Norburg verselbstständigt, die allerdings ihrerseits bereits 1729 wegen des Erlöschens im Mannesstamm aufhörte zu bestehen, so dass Alsen im selben Jahr wieder ganz dem Dänischen Königshaus zufiel. 1671 wurde durch weitere Realteilung nach dem Tod von Herzog Joachim Ernst unter seinem zweitgeborenen Sohn Herzog Joachim Ernst das Herzogtum gleichen Namens um den Ort Rethwisch gegründet, das 1729 auf die erstgeborene Linie zurück fiel.

Im Jahr 1700 wurde auf der zum Herzogtum gehörenden Residenz Schloss Traventhal bei Segeberg der Frieden von Traventhal geschlossen.

Da der letzte Plöner Herzog Friedrich Karl keine legitimen Erben besaß, stellte er 1756 das sogenannte Plönische Successionstraktat aus, mit dem er den dänischen König zum Erben des Besitzes ernannte. Im Gegenzug wurde ihm durch Friedrich V. eine Übernahme aller Schulden zugesichert.[1] Nach dem Tode des Herzogs ging der Plöner Besitz vertragsgemäß an das dänische Königshaus, das so der Vollendung des Gesamtstaats näher kam. Die Besitzungen wurden eingezogen und die Plöner Schlösser in Reinfeld, Ahrensbök und Rethwisch in der Folge abgebrochen. Dies geschah sowohl aus wirtschaftlichen - das Königshaus verfügte über genug Residenzen im Kernland -, als auch aus politischen Gründen, denn Dänemark signalisierte so ein nahendes Ende der territorialen Zersplitterung Schleswig-Holsteins, die mit dem Vertrag von Zarskoje Selo und der Vollendung des Gesamtstaats ihren Abschluss fand.

Herzöge von Schleswig-Holstein-Plön

  • Joachim Ernst (* 1595, † 1671), regierte ab 1623,
  • Hans Adolf (* 1634, † 1704), auch der Held von Ahrensbök genannt, regierte ab 1671;
  • Joachim Friedrich (* 9. Mai 1668, † 25. Januar 1722), regierte als Herzog in Plön ab 1706;
  • Friedrich Karl (*1706; † 1761) war der letzte Herzog dieser Seitenlinie, er regierte ab 1729;[2]

Residenzen

Die Residenz befand sich von 1623 bis 1636 in Ahrensbök auf dem dort anstelle der früheren Baulichkeiten der Kartause errichteten Schlosses Hoppenbrook. Danach wurde sie mit der Fertigtstellung des Plöner Schlosses nach Plön verlegt, das so sein Gepräge als kleine norddeutsche Residenzstadt erhielt. Weitere Residenzen der Plöner Herzöge fanden sich in Reinfeld und Rethwisch, sowie in Traventhal.

Gliederung

Das Herzogtum umfasste die folgenden Verwaltungseinheiten:

Einzelnachweise

  1. A. v. Buttlar, M. M. Meyer Historische Gärten in Schleswig-Holstein, Seite 608. Verlag Boyens & Co., 1998
  2. Vgl. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 8, Duncker & Humblot, Leipzig 1878, S. 23. Friedrich Karl wurde erst nach dem Tod seines Vaters geboren und zunächst nicht als ebenbürtig anerkannt. Die Anerkennung durch König Friedrich IV. von Dänemark erfolgte 1722 und 1731 durch den Reichshofrat. Erst mit dem Tod des Herzogs von Schleswig-Holstein-Rethwisch konnte er 1729 die Regierung antreten.

Literatur

Weblinks


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