- Hofpfalzgraf
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Der Kaiserliche Hofpfalzgraf (Palatin, Comes palatinus Caesareus) ist eine durch Karl IV. erneuerte Würde, die an die alte Stellung des Pfalzgrafen im Hofgericht anknüpfte.
Die Hofpfalzgrafen hatten die Vollmacht (comitiva) in gewissen Fällen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Legitimation unehelicher Kinder, Volljährigkeitserklärung, Adoptionsbestätigung, Beglaubigung der Errichtung von Testamenten u. ä.), für gewisse königliche Gnadenakte und z. B. die Verleihung von Adelsbriefen, Wappenbriefen, akademischen Würden, die Ernennung von Notaren sowie die Vornahme von Dichterkrönungen.
Die Hofpfalzgrafen wurden vom Kaiser für die einzelnen Territorien ernannt, manchmal wurde aber auch den Landesherren selbst diese Würde mit comitiva major erteilt (sog. „Großes Palatinat“), d. h. mit der Befugnis, diese Akte auf eigene Veranlassung vorzunehmen.
Als Nachfolger der byzantinischen Kaiser verlieh nach der Eroberung Konstantinopels (1453) auch der Sultan den osmanischen Titel Hofpfalzgraf. So wurde Giovanni Bellini (1430–1516) nicht nur 1469 von Kaiser Friedrich III. (1415–1493), sondern auch 1481 von Sultan Mehmet II. (1432–1481) zum Comes palatinus ernannt.
Ein Päpstlicher Hofpfalzgraf (Comes palatinus Lateranus) mit vergleichbaren Rechten, wie sie die kaiserlichen Hofpfalzgrafen besaßen, konnte auch vom Papst und dazu besonders privilegierten päpstlichen Legaten ernannt werden. Papst Leo X. ernannte 1514 alle kurialen Kanzeleischreiber zu „Comites aulae Lateranensis“ und verlieh ihnen die Rechte von Hofpfalzgrafen.
Ein Hofpfalzgraf, der die kaiserliche und die päpstliche Ernennung besaß, war „Comes palatinus imperiali et papali auctoritate“ (Hofgraf aufgrund kaiserlicher und päpstlicher Ermächtigung).
Wirtschaftlich war die Ernennung zum Hofpfalzgrafen bedeutsam, weil für die Vornahme von Amtshandlungen Gebühren erhoben werden konnten.
Allmählich verlor das Hofpfalzgrafenamt seine Bedeutung und erlosch mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation 1806.
Literatur
- Jürgen Arndt: Hofpfalzgrafen-Register. 3 Bände. Degener, Neustadt an d. Aisch 1964–1988, Bd. 1–2 ohne ISBN, Bd. 3: ISBN 3-7686-3046-3
- Erwin Schmidt: Die Hofpfalzgrafenwürde an der hessen-darmstädtischen Universität Marburg/Gießen. (= Berichte und Arbeiten aus der Universitätsbibliothek und dem Universitätsarchiv Giessen; 23/1973). Universitätsbibliothek Gießen, Gießen 1973 (Digitalisat)
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