- Adelsbrief
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Der Adelsbrief (Adelsdiplom) ist die Urkunde, die einem Neugeadelten zum Beweis seiner Standeserhöhung (Nobilitierung) übergeben wurde.
Diese Diplome wurden in Fraktur auf Pergament geschrieben, vom Landesherrn eigenhändig unterzeichnet, und es wurde ihnen in alter Weise das in einer Metallkapsel verwahrte Siegel angehängt. Das in den verschiedenen landesfürstlichen Kanzleien Deutschlands und Österreichs gebräuchliche Formular der Adelsbriefe war im Wesentlichen dasselbe, welches vor vier Jahrhunderten unter den Kaisern Sigismund und Friedrich III. in Gebrauch war.
Die ersten Adelsbriefe erteilte Kaiser Karl IV. Der bis jetzt bekannte älteste Adelsbrief wurde einem Geistlichen, dem Scholaster an der St. Stephanskirche zu Mainz, Wicker Frosch, am 30. September 1360 verliehen. Seit der Abschaffung der Monarchie werden in Deutschland und Österreich keine Adelsbriefe mehr ausgestellt.
Eine Nobilitierung war im Normalfall mit Kosten verbunden, insbesondere mit Kanzleigebühren.
Weblinks
- D H II Nr. 2 vom 1. Juli 1002 – Aufbau einer Urkunde an einem Beispiel
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