- Hundeführer
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Ein Hundeführer ist eine Person, die das Verhalten eines Hundes idealerweise über Gestik und Anruf (Hörzeichen) unter Kontrolle hat. Im weiteren Sinne kann ein Hundeführer einen Hund auch über eine Hundeleine unter Kontrolle halten.
Er ist auf öffentlichem Verkehrsgrund ein Verkehrsteilnehmer und rechtlich voll für das Verhalten seines Hundes verantwortlich. Wird eine Person z. B. von einem Hund gebissen, kann der Hundeführer wegen fahrlässiger Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft belangt werden.
Hunde, die von einem Hundeführer geleitet werden, haben meist ein Vertrauensverhältnis zu der Person.
Ein Hundehalter kann (muss aber nicht) der Hundeführer sein.
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