Hundeführerschein

Hundeführerschein

Der Hundeführerschein (auch: Hundeführschein) ist ein Befähigungsnachweis für Hundehalter. Er beinhaltet mindestens eine praktische Prüfung des Halters mit seinem Hund, auch als Gehorsamsprüfung bezeichnet. Zusätzlich kann ein theoretischer Sachkundenachweis erforderlich sein. Der Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet. Im theoretischen Teil sind unter anderem grundlegende Kenntnisse zu Hundeerziehung und -verhalten zu belegen.

Neben den tatsächlich als Hundeführerschein bezeichneten Nachweisen hat sich der Begriff umgangssprachlich für verschiedene Prüfungen von Hundehaltern mit ihren Hunden etabliert.

In Deutschland werden Hundeführerscheine zum Beispiel von Prüfern nach den Richtlinien des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen), des BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundeschulen) oder des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater) vergeben. Daneben gibt es landesspezifische Hundeführerscheine von Tierärztekammern[1][2], den von Hamburger und Schleswig-Holsteiner Behörden anerkannten "HSAG-Hundeführerschein"[3] oder den Hundeführerschein nach dem Augsburger Modell. In Hamburg dient eine Gehorsamsprüfung, wie sie auch mit verschiedenen Hundeführerscheinen abgelegt wird, zur Befreiung eines Hundehalters von der gesetzlichen Pflicht, seinen Hund generell anzuleinen.[4] In Schleswig-Holstein ist sie zum Führen eines als gefährlich eingestuften Hundes notwendig[5]. Die Anerkennung von Hundeführerscheinen als Nachweis für gesetzlich geforderte Prüfungen von Hundeführer und Hund wird jeweils von den Behörden auf der Basis der entsprechenden Hundegesetze vorgenommen. Bundeseinheitliche Regelungen existieren nicht.

In der Schweiz ist ein Hundeführerschein Pflicht für alle ab dem 1. September 2008 neu angeschafften Hunde, seit 2010 ist er schon vor dem Kauf eines Hundes zu absolvieren.[6][7]

In Wien werden seit 2006 die Besitzer eines Hundeführscheins für ein Jahr von der Hundesteuer befreit.[8] Seit 1. Juli 2010 sind dort Halter von Listenhunden verpflichtet, eine Hundeführerscheinprüfung abzulegen.[9]

In Frankreich ist seit 2007 ein Hundeführerschein Pflicht für Halter von Wachhunden oder von so genannten Kampfhunden.[10]

Literatur

  • Celina del Amo, Renate Jones-Baade, Karina Mahnke: Der Hundeführerschein. Sachkunde-Basiswissen und Fragenkatalog. Stuttgart, 3.Auflage, 2006. ISBN 3-8001-4956-7
  • Verena S. Rottmann: Training zum Hundeführerschein: Alles, was Sie wissen müssen - alles, was Ihr Hund können muss. Lüneburg , 2002. ISBN 3-86127-724-7

Weblinks

Quellen

  1. Hundeführerschein der Tierärztekammer Bayern
  2. Hundeführerschein der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
  3. Hundeführerschein der Hundeschulen Arbeitsgemeinschaft HSAG
  4. Befreiung von der Anleinpflicht für Hunde, Hamburg
  5. Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (VwV-GefHG)
  6. Meldung auf zaa-online
  7. Bundesamt für Veterinärwesen BVET
  8. Wiener Hundeführschein
  9. DiePresse.com: Hundeführschein: FPÖ bringt Verfassungsklage ein, 30. Juni 20101
  10. afp-meldung auf wuff-online

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