IBFAN

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Der Internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten (engl. International Code of Marketing of Breast-milk Substitutes) [1] wurde 1981 von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet. Der Kodex verlangt, dass die Vermarktung von Ersatzprodukten für Muttermilch eingeschränkt wird. Damit soll erreicht werden, dass Mütter nicht vom Stillen abgehalten und Ersatzprodukte für Muttermilch ohne Gesundheitsgefährdung für den Säugling angewendet werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Annahme des Kodex

In den 1970er-Jahren wurde festgestellt, dass das Stillen weltweit abnahm. Die Muttermilch wurde durch industriell hergestellte Säuglingsnahrung ersetzt. Gesundheitsfachleute waren besorgt über die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken für Säuglinge, vor allem in Drittweltstaaten. In der Annahme, dass der Rückgang des Stillens unmittelbar mit den Marketingpraktiken der Babynahrungsindustrie zusammenhing, erarbeitete die WHO gemeinsam mit der UNICEF den "Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten". Er wurde von der 34. WHA am 21. Mai 1981 von 118 WHO-Mitgliedstaaten angenommen. Einzig die USA waren dagegen. Sie hatte sich bereits im Vorfeld aktiv dafür eingesetzt, dass der Kodex nur in der Form einer Empfehlung erging.

Nachfolgende Resolutionen

Die Umsetzung und Einhaltung des Kodex wurde von internationalen Organisationen und nicht-staatlichen Organisationen kritisiert. In der Folge erließ die WHA in 25 Jahren elf Resolutionen zur Konkretisierung des Kodex. Die wichtigsten ergingen 1994 (Einschränkungen der Gratisabgabe), 1996 (Vermeidung von Interessenskonflikten) und 2001 (ausschließliches Stillen in den ersten 6 Monaten). Diese Resolutionen haben denselben, nicht-verbindlichen Rechtsstatus wie der Kodex. Sie gehen indessen, weil sie spezieller sind oder zeitlich später angenommen wurden, dem Kodex von 1981 vor.

Inhalt des Kodex

Der Kodex ist ein Instrument des Verbraucherschutzes und stellt Regeln auf für den kommerziellen Umgang und die Bewerbung von industrieller Babynahrung, Flaschen und Saugern. Die Staaten werden aufgefordert, ihre Bestimmungen vollständig in die nationale Gesetzgebung zu übernehmen.

Umsetzung

Nationales Recht

Der Kodex kann nicht mit rechtlichen Instrumenten durchgesetzt werden. Staatliche Sanktionen wegen Verstößen gegen den Kodex sind einzig dort vorgesehen, wo er in die nationale Gesetzgebung verankert wurde. 1990 war der Kodex erst in neun Staaten gesetzlich umgesetzt. 2005 gab es mehr als 60 Staaten, die den Kodex oder Teile davon in das nationale Recht übernommen hatten.

Die EU hat 2006 eine neugefasste Richtlinie über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung erlassen.[2] Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten mittels verschiedener Bestimmungen dazu, die Ziele und Grundsätze des Kodex bis zum 31. Dezember 2007 zu verwirklichen. Die gesetzliche Grundlage zum Umgang mit industriell hergestellter Säuglingsanfangs- und Folgenahrung ist in Deutschland geregelt durch die "Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung - DiätV)". (Zuletzt geändert durch die 15. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung (15.DiätÄndVO), die im Bundesgesetzblatt I Nr. 70 v. 20.12.2007 S. 3263 ff. veröffentlicht wurde.)

Überwachung

Auf privater Basis überwacht die nicht-staatliche Organisation "International Baby Food Action Network (IBFAN)" die Einhaltung des Kodex. Sie berichtet regelmäßig über die Verstöße in den einzelnen Ländern. Publizierte Verstöße haben zwar in den letzten Jahren abgenommen, kommen jedoch weiterhin vor.

Das Thema des Jahres 2009 der Weltstillwoche lautet: „Stillen ist lebenswichtig! - Bist Du dabei?" Die Weltstillwoche ist die größte gemeinsame Aktion aller stillfördernden Organisationen. Sie wird jedes Jahr in über 120 Ländern begangen. Die Weltstillwoche des Jahres 2006 war explizit dem Kodex gewidmet, aus Anlass des 25. Jubiläums des Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten.

Siehe auch

Quellen

  1. http://www.who.int/nutrition/publications/code_english.pdf
  2. Richtlinie 2006/141/EG vom 22. Dezember 2006

Bundesgesetzblatt I Nr. 70 v. 20.12.2007 S. 3263 ff

Weblinks


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