- Idealanspruch
-
Als Idealanspruch oder auch Quote einer Partei bezeichnet man bei Verhältniswahlen die „Sitzzahl“, die die Partei erhalten würde, wenn man nicht runden müsste. Er kann einfach nach dem Dreisatz ausgerechnet werden, d. h. es gilt:
.
Falls also z. B. eine Partei 50 von insgesamt 100 Stimmen hat und insgesamt drei Sitze zu vergeben sind, hat sie einen Idealanspruch von 1,5 Abgeordneten.
In der Praxis kann man natürlich nur ganze Sitze vergeben, muss sich also eines Sitzzuteilungsverfahrens bedienen.
Wikimedia Foundation.