Idoneitätsprinzip

Idoneitätsprinzip
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Der Begriff Idoneitätsprinzip (Eignungsprinzip) steht für das Prinzip, Ämter nach dem Kriterium der Eignung der Bewerber zu besetzen.

Inhalt

Der Begriff Eignung ist dabei nicht immer mit unserem heutigen Begriff von Eignung deckungsgleich. Heute werden darunter eher qualifizierende Schul- und Studienabschlüsse, sowie Persönlichkeit verstanden. In vergangenen historischen Epochen gehörten auch andere Aspekte dazu. So wurden germanische Heerführer in der Regel nach den Kriterien "Herkunft aus einer vornehmen Familie" und "Erfolg in der Schlacht" gewählt. Im Mittelalter wurde bei Königswahlen auch die Voraussetzung der "Körperlichen Unversehrtheit" als Eignungskriterium wichtig. So wurde der Verlust der rechten Hand (Schwurhand) des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden (*1025; +1080) in der Schlacht bei Hohenmölsen von seinen Gegnern als Zeichen angesehen, dass er die Eignung um König nicht besaß. Auch der Herzog Friedrich II. (Schwaben) "Der Einäugige" (*1090; +1147) wurde bei der Königswahl vom 24. August 1125 nicht zum König gewählt, weil manche seinen körperlichen Defekt beanstandeten.


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