- Immobilienfonds
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Als Immobilienfonds werden verschiedene Gesellschaftsformen bezeichnet, die Kapital von mehreren Anlegern bündeln, um dieses in Immobilien zu investieren. Es gibt mehrere rechtlich und wirtschaftlich verschiedene Konstruktionen, die als Immobilienfonds bezeichnet werden können:
- Offener Immobilienfonds: Ein offener Immobilienfonds ist ein rechtlich identifizierbares Sondervermögen, typischerweise ein Fonds, das vorwiegend oder ausschließlich aus Immobilien besteht. Offene Immobilienfonds zeichnen sich dadurch aus, dass grundsätzlich Kapital jederzeit eingezahlt und wieder entnommen (aus Sicht des Fonds eine „Anteilsrücknahme“) werden kann. In der Regel hat ein offener Immobilienfonds eine große Zahl von Anteilseignern und investiert in eine größere Anzahl von Einzelobjekten. Die meisten offenen Immobilienfonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind, investieren überwiegend in Gewerbe-Immobilien. Man unterscheidet Publikumsfonds, die für Privatanleger konzipiert sind und Immobilien-Spezialfonds, die sich an einen bestimmten Anlegerkreis, in der Regel institutionelle Anleger richten. Die Möglichkeit der permanenten börsentäglichen Anteilsrückgabe auf der einen Seite und der Investition in illiquide Immobilienanlagen hat in den Jahren 2005/2005 und nach der Finanzkrise ab 2007 zu wiederholten Aussetzungen der Rücknahme geführt.[1].
- Geschlossener Immobilienfonds: Ein geschlossener Fonds, der in Immobilien investiert. Ein solcher wird in der Regel aufgelegt, um ein einzelnes Projekt zu finanzieren. Ist das benötigte Kapital eingezahlt, wird der Fonds geschlossen; weitere Ein- und Auszahlungen sind ohne Weiteres nicht mehr möglich.
- REIT (Real Estate Investment Trust): Eine meist börsennotierte Kapitalgesellschaft zur Investition in Immobilien.
Einzelnachweise
- ↑ Nadine Oberhuber, Offene Immobilienfonds - Das Vertrauen schmilzt, DIE ZEIT, 4. November 2010 Nr. 45
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