Indexlohn

Indexlohn
Euroscheine

Der Indexlohn in Luxemburg ist ein System gesetzlich vorgeschriebener allgemein durchgängiger Anpassungen (frz.: échelle mobile des salaires) des arbeitsvertraglich oder kollektivvertraglich vereinbarten Lohnentgelts bzw. der Gehälter und Bezüge sowie der gesetzlichen Renten an die durchschnittlichen Steigerungen der Lebenshaltungskosten.[1] Letztere werden von der Indexkommission (Commission de l’indice) des amtlichen Statistikdienstes Statec (Service central de la statistique et des études économiques[2]) ermittelt, indem die Preisentwicklung im Lande für einen festgesetzten Warenkorb ermittelt werden.

Inhaltsverzeichnis

Ermittlungsweise

Jeden Monat ermittelt der Statistische Dienst (STATEC) durch einen festgelegten Warenkorb das Niveau der Konsumgüterpreise (Verbraucherpreisindex) eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Der Warenkorb enthält 254 Waren und 7 312 Preise des täglichen Bedarfs.[3]

Jedes Mal, wenn der Verbraucherpreisindex im Semesterdurchschnitt um 2,5 % angestiegen oder gefallen ist, werden die Löhne und Gehälter, aber auch Renten, Lehrlingsentschädigungen, Familienzulagen, garantiertes Mindesteinkommen, usw., um 2,5 % angepasst.

Situation

So hat Statec festgestellt, dass dieser Preisindex im Monat Juni des Jahres 2010 die Fälligkeitsquote (la cote d’échéance) von 753,62 Punkten im Halbjahresdurchschnitt überschritten hat. Damit tritt die neue Anwendungsquote (la cote d’application de l’échelle mobile des salaires) von 719,84 Punkten zum 1. Juli 2010 in Kraft. Das bedeutet, dass zum Ausgleich der zwischenzeitlich stattgefundenen Preiserhöhungen Löhne, Gehälter, Bezüge und Renten um 2,5% erhöht werden.[4]

Aufgrund der fälligen Indexanpassung erhöht sich ebenfalls das soziale Mindestgehalt (SSM = le salaire social minimum) auf 1.724,81 EUR im Monat.[5]

In der politischen Auseinandersetzung

Das Gesetz über das Indexlohn-System beruht auf einer politischen Entscheidung. Es kann folglich durch den Gesetzgeber abgeändert oder abgeschafft werden. Die Debatte über eine Abänderung oder mögliche Abschaffung wird nicht nur zwischen den einzelnen politischen Parteien geführt, sondern auch durch die Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände, die gemeinsam mit der Regierung in der Tripartite bei gegebenem Anlass über wirtschafts- und sozialpolitische Weichenstellungen beraten.

Im Frühjahr 2010 sind die Tripartite-Verhandlungen ohne greifbares Ergebnis abgebrochen worden. Die Gewerkschaften OGBL[6] und LCGB[7] setzen sich dafür ein, den Indexlohn als in Luxemburg bewährtes Instrument der Kaufkraftsicherung in unveränderter Form aufrechtzuerhalten. Der Industriellenverband Union des Entreprises Luxembourgeoises (UEL) beklagt, dass das Scheitern der Tripartite den Ausstieg aus der Wirtschaftskrise verzögere und fordert gleichzeitig, zur Stützung der Wirtschaftskraft der inländischen Unternehmen die Anwendung des Index-Gesetzes für die nächsten zwei Jahre außer Kraft zu setzen.[8][9]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Déterminer le salaire.
  2. Statec
  3. INDICE DES PRIX A LA CONSOMMATION - Année 2009.
  4. Echelle mobile des salaires: Adaptation des salaires et traitements (+2.5%) au 1er juillet 2010.
  5. Augmentation des salaires au 1er juillet 2010.
  6. Mil Lorang: Am Beispiel Index.
  7. Pressemitteilung von Robert Weber, 1. Juli 2010.
  8. Tripartite: Un échec cuisant retardant la sortie de crise. Merkur, Mai 2010. S. 17.
  9. Comment sortir ensemble de la crise? UEL.

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