- Individualarbeitsrecht
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Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Inhaltsverzeichnis
Wesentlicher Inhalt
Es befasst sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, mit den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, mit den zahlreichen, gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht modifizierten, Regelungen des Leistungsstörungsrechts und mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Kündigung.
Rechtsquellen
BGB und Kündigungsschutz
Wichtige Rechtsquellen des Individualarbeitsrechts sind die § 611 BGB die das Recht des Dienstvertrages regeln. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 vollbeschäftigten Mitarbeitern (ab 1. Januar 2004) beziehungsweise vor der Neuregelung 5 Mitarbeitern ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu beachten.
Besondere Beschäftigtengruppen
Regelungen über Sonderkündigungsschutz und spezielle Schutzgesetze gibt es auch für bestimmte Gruppen von Beschäftigten oder Arten von Beschäftigungsverhältnissen, beispielsweise das Mutterschutzgesetz (MuSchG) für werdende oder stillende Mütter, das Sozialgesetzbuch Band IX (SGB IX) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) u.a. für schwerbehinderte Menschen, das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für befristete Arbeitsverhältnisse.
Daneben gibt es auch Gesetze, die mittelbar individualarbeitsrechtlichen Schutz vermitteln, etwa das Ladenschlussgesetz (LadSchG).
Weitere Rechtsgebiete
Weitere Rechte im Bereich des Individualrechts finden sich in folgenden Gesetzen:
- Arbeitszeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz,
- Arbeitsplatzschutzgesetz,
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
- Entgeltfortzahlungsgesetz,
- Jugendarbeitsschutzgesetz,
- Berufsbildungsgesetz,
- Handwerksordnung,
- Gewerbeordnung
Dem Individualarbeitsrecht steht als zweiter Teilbereich des Arbeitsrechts das kollektive Arbeitsrecht gegenüber.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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