- Indizienprozess
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In einem Indizienprozess versucht die Staatsanwaltschaft den Richter von der Schuld des Täters mittelbar durch Indizien zu überzeugen. Ein Indiz für sich alleine genommen reicht dabei nicht zur Verurteilung aus. Es gibt Fälle, in denen die Summe der Indizien (Indizienkette und Indizienreihe) ein derartiges Gesamtbild ergibt, dass ein Gericht die Täterschaft eines Beklagten mit voller Überzeugung feststellt.
Beispiel: Es gibt zwar keinen Zeugen, aber bei dem Angeklagten wird kurz nach der Straftat die Tatwaffe gefunden und am Tatort werden Gegenstände gefunden, die dem Angeklagten gehören.
Laut deutschem Recht sind Indizienprozesse zulässig.[1]
Einzelnachweise
- ↑ BGH NStZ 83, 133.
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