- Industrieller
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Viele Industrielle gelangten durch ihre Fabriken zu großem Wohlstand und Ansehen, konnten sich prächtige Villen leisten und gehörten zum Großbürgertum, standen aber auch wegen der Sozialen Frage als „Ausbeuter“ in der Kritik. Einige Industrielle waren sich der sozialen Verantwortung gegenüber ihren Arbeitern und Angestellten bewusst und boten ihnen teilweise bereits lange vor der Sozialgesetzgebung betriebliche Gesundheitsvorsorge, Altersvorsorge, Bildung und Wohnraum an. Als prototypische Industrielle werden insbesondere die Unternehmensgründer zur Zeit der Hochindustrialisierung, wie Friedrich und Alfred Krupp, Werner Siemens und Robert Bosch, angesehen.
Auch heute noch werden Besitzer und Leiter von größeren Familien-Industrieunternehmen als Industrielle bezeichnet.
Wortgeschichte
Das Nomen Industrieller stammt aus dem Französischen, aus der 1823 erschienenen Schrift Catéchisme des industriels (Katechismus der Industriellen) des Frühsozialisten Henri de Saint-Simon. Es drang seit 1830 über Vermittlung von Heinrich Heine und Ludwig Börne in den deutschen Sprachraum ein.[1]
Saint-Simon beginnt seinen Catéchisme mit der Frage: „Qu'est-ce qu'un industriel?“ (Was ist ein Industrieller?) und einer Antwort darauf in Form einer Definition. Sie lautet: „Un industriel est un homme qui travaille à produire ou à mettre à la portée des membres différentes de la société, un ou plusieurs moyens de satisfaire leurs besoins ou leur goûts physiques ...“ In der frühen Übersetzung (1855) von Lorenz von Stein, der wesentlich zur Vermittlung des Begriffs ins Deutsche beigetragen hat: „Ein Industrieller ist ein Mensch, der arbeitet, um die Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse oder physischen Genüsse für die Menschen zu erzeugen oder zugänglich zu machen.“ Bei Saint-Simon gehörten demnach alle produktiv Tätigen zur Klasse der Industriellen (classe des industriels), also unter anderem Bauern, Handwerker, Arbeiter, Unternehmer (fabricants), Kaufleute, ja sogar Künstler und Wissenschaftler. Bei Heine und Börne sind im Wesentlichen die gewerblich Tätigen damit gemeint.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Friedrich Maurer, Heinz Rupp: Deutsche Wortgeschichte II. Berlin/New York, Walter de Gruyter, 1974, S. 498.
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