Industriemechanikerin

Industriemechanikerin

Der Beruf des Industriemechanikers ist ein in Deutschland zum 1. August 1987 eingeführter, anerkannter Ausbildungsberuf. Die 3 1/2-jährige betriebliche Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.

Der Monoberuf wird seit einer Neuordnung 2004 statt in Fachrichtungen nunmehr in Einsatzgebieten ausgebildet, z. B. im Einsatzgebiet Instandhaltung. Zwischen 1937 und 1987 bestanden die Ausbildungsberufe des Betriebs- und des Maschinenschlossers, die am 1. August 1987 u. a. durch den Beruf des Industriemechanikers abgelöst wurden. Die Einsatzgebiete des Industriemechanikers reichen von Schlosser-Arbeiten über Arbeiten als Facharbeiter mit CNC-Maschinen oder Herstellung von Einzellstücken bis hin zum Einstellen von Maschinen in der Produktion.

Inhalte der Ausbildung sind:

  • Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen
  • Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen
  • Feingerätebau
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Produktionstechnik

Grundbildung 1. Jahr

  • Aspekte des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit
  • Werk- und Hilfsstoffe
  • Umgang mit Werkzeugen (manuell und maschinell)
  • Techniken des Trennens und Umformens
  • Zusammenfügen von Werkstoffen

Berufliche Fachbildung: 2. Jahr

  • Anwendung von Gesamtzeichnungen und Fertigungsplänen
  • Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen
  • Montage von Bauteilen und Baugruppen
  • Ermittlung und Einstellung von Maschinenwerten

Berufliche Fachbildung: 3. - 4. Jahr

  • Anwendung von Funktionsplänen
  • Maschinelles Spanen mit hoher Maßgenauigkeit
  • Spezifische Montagebedingungen
  • Kombinierte Anwendung von Fertigungsverfahren
  • Programmierung numerisch gesteuerter Maschinen
  • Wartung und Instandsetzung von Geräten

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