Industriemechanikerin

Industriemechanikerin

Der Beruf des Industriemechanikers ist ein in Deutschland zum 1. August 1987 eingeführter, anerkannter Ausbildungsberuf. Die 3 1/2-jährige betriebliche Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.

Der Monoberuf wird seit einer Neuordnung 2004 statt in Fachrichtungen nunmehr in Einsatzgebieten ausgebildet, zB. im Einsatzgebiet Instandhaltung. Zwischen 1937 und 1987 bestanden die Ausbildungsberufe des Betriebs- und des Maschinenschlossers, die am 1. August 1987 ua. durch den Beruf des Industriemechanikers abgelöst wurden. Die Einsatzgebiete des Industriemechanikers reichen von Schlosser-Arbeiten über Arbeiten als Facharbeiter mit CNC-Maschinen oder Herstellung von Einzellstücken bis hin zum Einstellen von Maschinen in der Produktion.

Inhalte der Ausbildung sind:

  • Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen
  • Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen
  • Feingerätebau
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Produktionstechnik

Grundbildung 1. Jahr

  • Aspekte des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit
  • Werk- und Hilfsstoffe
  • Umgang mit Werkzeugen (manuell und maschinell)
  • Techniken des Trennens und Umformens
  • Zusammenfügen von Werkstoffen

Berufliche Fachbildung: 2. Jahr

  • Anwendung von Gesamtzeichnungen und Fertigungsplänen
  • Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen
  • Montage von Bauteilen und Baugruppen
  • Ermittlung und Einstellung von Maschinenwerten

Berufliche Fachbildung: 3. - 4. Jahr

  • Anwendung von Funktionsplänen
  • Maschinelles Spanen mit hoher Maßgenauigkeit
  • Spezifische Montagebedingungen
  • Kombinierte Anwendung von Fertigungsverfahren
  • Programmierung numerisch gesteuerter Maschinen
  • Wartung und Instandsetzung von Geräten

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