- Industrieobligation
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Obligationen (obligatio = Verpflichtung) sind neben der Anleihe (s.u.) eine weitere Form der Schuldverschreibung. Mit einer Obligation nimmt ein Industrieunternehmen (Industrieobligationen) oder eine Bank für eine Kommune (Kommunalobligationen) über die Börse ein langfristiges, fest verzinsliches Darlehen von einer Vielzahl von Darlehensgebern auf, wobei eine Stückelung der Geldsumme in Teilschuldverschreibungen erfolgt.
Anders als eine Aktie verbrieft eine Obligation Gläubigerrechte, mit denen die Inhaber unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg der Unternehmung Anspruch auf feste Zinszahlungen und die Rückzahlung des Nominalwertes am Ende der Laufzeit haben.
Üblicherweise werden Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand (Bund, Länder) nicht als Obligationen, sondern als Staatsanleihen bezeichnet (Ausnahme: Bundesobligation).
Obligationen von Hypothekenbanken heißen Pfandbriefe.In der Schweiz
In der Schweiz unterscheidet das Obligationenrecht nicht zwischen Anleihe und Obligation, sondern spricht in den Art. 1156 bis 1186 bei der rechtlichen Umschreibung einheitlich von Anleihensobligation. Die meisten dieser Artikel befassen sich mit der Gläubigergemeinschaft der Obligationäre, die pro Forma bereits mit der Emission einer Anleihe existiert, allerdings in der Praxis erst im Konkursfall Bedeutung erlangt. Da auch z.B. Geschäftsbanken, Versicherungen und beliebige andere Firmen Obligationenanleihen begeben können, existiert der Begriff Industrieobligation nur als Unterkategorie. Vom schweizerischen Staat emittierte Anleihens-Titel heißen Bundesobligation, die gesamten Anleihen werden als Bundesanleihen bezeichnet.
Weblinks
Wiktionary: Industrieobligation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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