Obligationen

Obligationen

Der Begriff Obligation (von lateinisch obligare anbinden, verpflichten) wird im Deutschen in folgender Hinsicht verwendet:

  • Recht: Die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis beziehungsweise das Schuldverhältnis als solches (siehe Obligation (Recht)).
  • Wertpapiere: Der Begriff für ein verzinsliches Wertpapier bzw. eine Schuldverschreibung (oder Anleihe, englisch Bond).
  • Grammatik: In der Dependenzgrammatik sind vom Verb geforderte Ergänzungen obligatorisch, wenn sie für einen korrekten grammatischen Satz unabdingbar sind. Es bedeutet so viel wie verbindlich, verpflichtend oder vorgeschrieben. Dem gegenüber stehen fakultative Ergänzungen.
  • Biologie, Medizin

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  • Industrieobligation — Obligationen (obligatio = Verpflichtung) sind neben der Anleihe (s.u.) eine weitere Form der Schuldverschreibung. Mit einer Obligation nimmt ein Industrieunternehmen (Industrieobligationen) oder eine Bank für eine Kommune (Kommunalobligationen)… …   Deutsch Wikipedia

  • Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Dampfschiffahrt — D = Dampfer, Dir. = Direktion, L. = Linie, T = Brutto Registertonnen. Deutschland. 1) Hamburg Amerika Linie (HAPAG = Hamburg Amerikanische Paketfahrt Aktien Gesellschaft früher genannt), Dir. in Hamburg, gegründet 27. Mai 1847; Aktienkapital 100… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Österreich [2] — Österreich, Kaiserstaat in Europa; grenzt im Norden an Baiern, Sachsen, Preußisch Schlesien u. Rußland (Polen), im Osten an Rußland u. die Türkei (Moldau), im Süden an die Türkei (Walachei, Serbien u. Ejalet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Österreichische Südbahn — (k. k. priv. Südbahn Gesellschaft), bedeutendste Privatbahn Österreichs mit dem Sitz der Gesellschaft und der Generaldirektion in Wien (2224∙228 km) sowie einer Betriebsdirektion in Budapest. Das Netz der Südbahn zerfällt in die österreichischen… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Eisenbahnschulden — Eisenbahnschulden. Diese lassen sich, wie folgt, unterscheiden: a) Betriebsschulden im engeren Sinn, d.h. alle Schulden, die durch die für den ordentlichen Betrieb der Bahn erforderlichen Leistungen, z.B. Beamtengehälter, Arbeiterlöhne, Zahlungen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Steuerrecht der Eisenbahnen — (laws relating the railway duties; droit d impôt des chemins de fer; leggi sulle imposte ferroviarie). Inhalt: A. Staatssteuern. a) Die besonderen Eisenbahnabgaben, b) Einkommensteuern, c) Vermögenssteuern, d) Gewerbe (Erwerb ) Steuern, e)… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Russische Eisenbahnen — (mit Karte). I. Geschichte. a) Geschichte der Staatseisenbahnen: 1. im europäischen Rußland, 2. im asiatischen Rußland; b) Geschichte der Privateisenbahnen: 1. im europäischen Rußland, 2. im asiatischen Rußland; c) Neben und Zufuhrbahnen. – II.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsbankerott — Staatsbankerott, die in widerrechtlicher Weise einseitig durch die Staatsgewalt vorgenommene Abminderung der bei Contrahirung von Staatsschulden gegenüber den Staatsgläubigern übernommenen Verpflichtungen. Außerdem daß ein solcher Schritt von… …   Pierer's Universal-Lexikon

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