- Schuldscheindarlehen
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Schuldscheindarlehen sind neben Bankkredit und Anleihe eine weitere Form der (langfristigen) Fremdfinanzierung in größerem Umfang. Dabei wird einem Kreditnehmer, ohne dass dieser den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muss, durch große Kapitalsammelstellen als Kreditgeber ein Darlehen gewährt, dessen Bestehen der Schuldner durch Ausstellen eines Schuldscheins bestätigt.
Dabei ist der Schuldschein jedoch weder ein verbrieftes Darlehen, noch eine Schuldverschreibung oder sonst ein Wertpapier. Er dient ausschließlich als Urkunde zur Beweissicherung und ist daher im Unterschied zur Anleihe nicht börsenfähig. Statt eines Schuldscheins genügt häufig auch lediglich der Darlehensvertrag als Beweisurkunde.
Inhaltsverzeichnis
Vertragspartner
Schuldscheindarlehen werden typischerweise von großen Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungsunternehmen o.Ä., aber auch von Sozialversicherungsträgern an große Wirtschaftsunternehmen mit entsprechender Bonität, an Körperschaften des öffentlichen Rechts, oder an bestimmte Kreditinstitute mit Sonderaufgaben gewährt. Während sie zunehmend auch anderswo noch an Bedeutung gewinnen, sind sie für Länder und Gemeinden von jeher das wichtigste Finanzierungsmittel.
Art des Zustandekommens
Verträge über Schuldscheindarlehen werden nur selten direkt abgeschlossen. Meist tritt eine Bank als Vermittler auf. Häufiger noch geht sie über die Funktion als reiner Makler hinaus auch selbst mit dem Kreditsuchenden eine Gläubiger-Schuldner-Beziehung ein:
- Sie kann als erster Kreditgeber auftreten, wobei sie sich das Recht vorbehält, die Forderung an einen Dritten abzutreten (Zession). Erst später platziert sie dann das Darlehen im Gesamten bei einer, oder in Teilen bei mehreren der obengenannten Kapitalsammelstellen.
- Sie kann als erster Kreditnehmer auftreten, wobei sie dann entweder das Darlehen als Refinanzierungsdarlehen unter der Bedingung erhält, es an bestimmte Endkreditnehmer weiterzureichen. Oder sie erhält größere Kreditkontingente als Globaldarlehen und gibt diese, meist als maßgeschneiderte Einzelkredite gestückelt, an zunächst noch unbestimmte Endkreditnehmer weiter.
Merkmale
Betrag: typischerweise zwischen 10 Mio. € und 100 Mio. €, mindestens jedoch 50.000 €
Zins: meist etwa 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte über dem Zinssatz einer vergleichbaren Anleihe, aufgrund der fehlenden Handels- bzw. Liquidationsmöglichkeit.
Laufzeit: meist 2–10 Jahre
Besicherung: ergibt sich aus den Vorschriften über die Deckungsstockfähigkeit der BAFin (vgl. Grundpfandrechte im 1. Rang)
Tilgung: abhängig von der Vertragsgestaltung, meist in gleichen Raten nach 2–3 tilgungsfreien Jahren
Vorteile
- Höhere Flexibilität im Vergleich zur Industrieobligation.
- Geringeres Mindestvolumen
- Schuldscheindarlehen können auch von nicht-emissionsfähigen Unternehmen aufgenommen werden.
- Spezielle Kreditbedingungen sind Verhandlungssache, z.B. Bereitstellungs- oder Tilgungsmodalitäten
- geringe Nebenkosten von ca. 1–2% des aufgenommenen Kapitals
Nachteile
- Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist in der Regel nicht möglich
- Höhere Zinsbelastung. Diese wird allerdings evtl. dadurch kompensiert, dass hier Kosten im Vergleich zu den Finanzierungsalternativen gespart werden können (Emission, Kuponeinlösungsprovisionen, Auslosungs- und Kurspflegekosten)
Literatur
- Günter Wöhe, Ulrich Döring: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 22. neubearbeitete Auflage. Verlag Vahlen, München 2005, ISBN 3-8006-3254-3, S. 676 (Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften).
- Jean-Paul Thommen, Ann-Kristin Achleitner: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Umfassende Einführung aus managementorientierter Sicht. 5. überarbeitete und erweiterte Auflage. Verlag Gabler, Wiesbaden 2006, ISBN 3-8349-0366-3, S. 567f.
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