- Landesregierung (Österreich)
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Die Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des jeweiligen Bundeslandes in Österreich.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt und setzt sich aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter oder Stellvertretern und weiteren Mitgliedern der Landesregierung, den Landesräten, zusammen. Die Zahl der Landesräte ist durch die jeweilige Landesverfassung festgelegt. In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung. In Vorarlberg trägt der Stellvertreter des Landeshauptmannes den Titel Landesstatthalter.
Unvereinbar mit dem Amt als Mitglied der Landesregierung sind vor allem das Amt des Bundespräsidenten, des Präsidenten oder Vizepräsidenten des Rechnungshofs, Präsident, Vizepräsident oder Mitglied des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs.
Regierungsform
Die Regierungsform einer Landesregierung kann entweder als Proporzregierung (alle im Landtag vertretenen Parteien stellen nach ihrer Mandatsstärke Landesräte, faktisch werden jedoch nur die größeren Parteien berücksichtigt) oder als Mehrheits- bzw. Minderheitsregierung (die Oppositionsparteien stellen keine Landesräte) gebildet werden. Dies wird durch die jeweilige Landesverfassung bestimmt. Die Regierungsbildung mittels Proporz existiert heute noch in Niederösterreich, in Oberösterreich, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Bis 1999 galt dieses System auch in Tirol und Salzburg. Die Zusammenarbeit in einer Proporzregierung muss nicht unbedingt ein Indiz für eine geschlossene gemeinsame Parlamentsarbeit sein, wie sie bei einer Koalitionsregierung üblich wäre. So wurde im Jahre 2000 der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) mit Hilfe der Stimmen der grünen Mandatare, die jedoch selbst keinen Landesrat stellten, in sein Amt gewählt. In den 1990er Jahren war die FPÖ im burgenländischen Landtag ausreichend stark vertreten, um einen Landesrat in die Landesregierung entsenden zu können. Jedoch beschnitten SPÖ und ÖVP, die damals im Landtag zusammenarbeiteten, den Zuständigkeitsbereich dieses Regierungsmitgliedes, der dann im nicht allzu bergigen Burgenland als „Seilbahn-Landesrat“ in die Geschichte einging.
Die Anzahl der Regierungsmitglieder ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:
- Wien: 14 Mitglieder
- Niederösterreich: 9 Mitglieder
- Oberösterreich: 9 Mitglieder
- Steiermark: 9 Mitglieder
- Tirol: 8 Mitglieder
- Burgenland: 7 Mitglieder
- Kärnten: 7 Mitglieder
- Salzburg: 7 Mitglieder
- Vorarlberg: 7 Mitglieder
Amt der Landesregierung
Das Amt der Landesregierung ist administrativer Hilfsapparat der Landesregierung und als solches an sich keine Behörde. Es wird von einem Landesamtsdirektor geführt, der laut Art. 106 S. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ein rechtskundiger Verwaltungsbeamter sein muss und zumindest mit der Leitung des inneren Dienstes zu betrauen ist.
Amtierende Landesregierung
- Burgenland: Landesregierung Niessl II
- Kärnten: Landesregierung Dörfler II
- Niederösterreich: Landesregierung Pröll V
- Oberösterreich: Landesregierung Pühringer IV
- Salzburg: Landesregierung Burgstaller II
- Steiermark: Landesregierung Voves II
- Tirol: Landesregierung Platter
- Vorarlberg: Landesregierung Sausgruber IV
- Wien: Landesregierung und Stadtsenat Häupl V
Siehe auch
Weblinks
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