Inno-watt

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Das Förderprogramm INNOvativer WAchsTumsTräger (INNO-WATT) war eines der Programme zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der neuen Bundesländer. Projektträger war EuroNorm GmbH, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) handelte. Ziel des Programms war es, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den benachteiligten Regionen (neue Bundesländer und Berlin) zu unterstützen und damit die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von KMU zu stärken. Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf die entstehenden Entwicklungskosten gewährt. Neben dem Programmteil für KMU gab es auch einen speziell auf die Gegebenheiten in gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen Ostdeutschlands zugeschnittenes Modul. Das Programm läuft seit 1. Januar 2004 und endete am 31. Dezember 2008.

Ab dem 1. Januar 2009 geht das Programm in das Programm ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) in ZIM solo bzw. ZIM EP (Einzelprojekte) auf.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

INNO-WATT wurde 2004 durch den Bund zur Unterstützung von wirtschaftlich benachteiligten Regionen eingeführt. Jährlich stehen dem Projektträger dabei ca. 100 Mio. Euro zur Verfügung, die nach Prüfung der Durchführbarkeit der Innovationsprojekte an die privatwirtschaftlichen Unternehmen verteilt werden. Jährlich werden über 350 Innovationsprojekte durch INNO-WATT in den Markt überführt und damit Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen. Das Programm reiht sich demnach in die anderen Förderprogramme des Bundes zur Unterstützung der Forschung und Entwicklung ein mit der Besonderheit, dass auch die gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen eine spezifische Förderung erhielten. Im Gegensatz zu dem seit August 2004 laufenden Programm PRO INNO II war es bei INNO-WATT möglich, ohne einen Kooperationspartner eine Innovation durchzuführen. Dabei wird aufgrund des höheren Arbeitsaufwandes entsprechend eine höhere maximale Förderung von bis zu 375.000 € gewährt. PRO INNO II, INNO-WATT, NEMO und InnoNet sind seit Juli 2009 im ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)zusammengefasst. Seit Januar 2010 erfolgte eine Ausdehnung der Einzelprojektförderung (KMU-Teil in INNO-WATT) auf ganz Deutschland. Eine NEMO-Förderung ist bereits seit dem Start des ZIM bundesweit möglich.

Geltungsdauer

Die Laufzeit des Programmes ist von 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2008. Bis zu diesem Datum können Anträge auf Förderung von Entwicklungsvorhaben eingereicht werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Gesamtkosten des Vorhabens gewährt.

Die Differenzierung der Fördersätze für Unternehmen (im KMU-Teil) richtet sich nach der Betriebsgröße:

  • Bis zu 45 % (mit weniger als 50 Beschäftigten)
  • Bis zu 35 % für mittlere Unternehmen (mit mind. 50, aber weniger als 250 Beschäftigten)
  • Bis zu 45 % für mittlere Unternehmen, deren Vorhaben nachweislich Teile industrieller Forschung gemäß EU-Definition enthalten.

Fördergrenze: 375.000 €

Die Förderquote bezieht sich dabei auf die dem Projekt zuzuordnenden Gesamtkosten. Diese setzen sich zusammen aus:

  • Personalkosten
  • Fremdleistungen

(projektbezogene FuE-Aufträge an Dritte, Kosten für schutzrechtliche Sicherung der FuE-Ergebnisse, Kosten für Zulassungen und Prüfungen)

  • Abschreibungen auf vorhabensspezifische Anlagen und Geräte

(ab einem Einzelwert von 2.500 €)

  • übrige durch das Vorhaben verursachte Kosten (90% der Personaleinzelkosten)
  • sowie Ausgaben für den Technologietransfer bei gemeinnützigen Forschungseinrichtungen.

Voraussetzungen

Um eine Förderung aus diesem Programm in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen mehrere Kriterien erfüllen. Es muss sich um selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und externe Industrieforschungseinrichtungen handeln,

  • die ihren Sitz oder eine Zweigstelle in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin-Ost haben
  • die nicht in der Land-/ Forstwirtschaft, Fischerei oder dem Verkehrswesen tätig sind
  • mit maximal 250 Mitarbeitern, deren Jahresumsatz 50 Mio. € bzw. Jahresbilanzsumme 43 Mio. € nicht übersteigt, die weniger als 25% im Besitz von Unternehmen sind, die diese Kriterien nicht erfüllen.

In Ausnahmefällen sind auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. 125 Mio € zugelassen, wenn sie nachweisen dass die Entwicklung den Stand der Technik übertrifft, mit einem hohen Risiko behaftet ist und die Ergebnisse deutliche Marktchancen haben.

Literatur


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