Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit dem die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, unterstützt werden sollen. Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen beschränkt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

ZIM wurde zum 1. Juli 2008 gestartet und fasst die bisherigen BMWi-Programme zur Kooperations- und Netzwerkförderung (PRO INNO II, NEMO, InnoNet, INNO-WATT) zusammen. Somit soll den Unternehmen eine transparentere und zielgenauere Förderung mit einheitlichen Förderkonditionen angeboten werden. Zunächst wurden KMU unterstützt, die bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten untereinander oder mit Forschungseinrichtungen kooperieren. In einem weiteren Schritt wurde das Programm zum 1. Januar 2009 um eine Einzelprojektförderung (ZIM-SOLO) für die "neuen" Bundesländer erweitert, welche das INNO-WATT-Programm ablöste.

Im Rahmen des 2009 beschlossenen Konjunkturpakets II konnten bis zum 31. Dezember 2010 einzelbetriebliche Projekte auch von KMU aus den "alten" Bundesländern beantragt werden. Darüber hinaus konnten Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter aus ganz Deutschland bis zum 31. Dezember 2010 Anträge in allen drei ZIM-Modulen stellen. Diese Projekte müssen bis 31. Dezember 2011 abgeschlossen und abgerechnet sein. Die Arbeitspakete konnten daher nur mit einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2011 geplant werden, damit die abschließende Abrechnung und der Verwendungsnachweis bis Jahresende 2011 erfolgen kann.

Geltungsdauer

Da die Förderung von Projekten von KMU aus den „alten“ Bundesländern im Modul ZIM-SOLO weitergeführt wird, können Anträge von KMU aus ganz Deutschland in allen drei Modulen des ZIM bis zum 31. Dezember 2013 (Eingang bei den Projektträgern) gestellt werden.

Art der Förderung

Kooperationsprojekte (ZIM-KOOP)

  • KU: FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei KMU
  • KF: FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem KMU und mindestens einer Forschungseinrichtung, einschließlich Verbundprojekte (VP, technologieübergreifend, mindestens 4 KMU und 2 Forschungseinrichtungen)
  • KA: FuE-Projekte von KMU verbunden mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner

Einzelbetriebliche Projekte (ZIM-SOLO)

  • EP: Einzelprojekt eines KMU

Netzwerkprojekte (ZIM-NEMO)

  • Gefördert wird die Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindestens sechs Unternehmen. Finanziell unterstützt werden hierbei Management- und Organisationsdienstleistungen zur Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und der Etablierung des Netzwerks (Phase 1) und zur anschließenden Umsetzung der Netzwerkkonzeption (Phase 2).

Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU

Gefördert werden Dienst- und Beratungsleistungen für KMU die im engen sachlichen und terminlichen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden sollen.

Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

  • Kooperationsprojekte bzw. einzelbetriebliche Projekte werden abhängig von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens mit einem Fördersatz zwischen 35% und 50% der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt. Der Fördersatz bei Forschungseinrichtungen beträgt 90 % oder 100 %. Die zuwendungsfähigen Kosten sind pro KMU auf 350.000 € beschränkt. Für Forschungseinrichtungen gilt eine Obergrenze von 175.000 € bzw. 350.000 € für Verbundprojekte
  • Netzwerkprojekte werden mit bis zu 350.000 € gefördert, wobei auf Phase 1 nicht mehr als 150.000 € entfallen dürfen. In Phase 1 können bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden, In Phase 2 variiert die Förderung wie folgt: 1.Jahr-70%; 2.Jahr-50%; 3.Jahr-30%
  • Innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen werden mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt, maximal jedoch 25.000 EUR.

Quellen


Wikimedia Foundation.

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