Internet-Betrug

Internet-Betrug

Der Begriff Internetbetrug ist durch die gehäuften Meldungen besonderer Betrugsarten im Internet entstanden. Er wird für alle Betrugsvarianten, die im Internet benutzt werden, verwendet.

Der Internetbetrug lebt insbesondere von dem massiven Informationsgefälle zwischen Opfer und Täter. Da viele Mechanismen im Internet sicher erscheinen, es aber nicht sind, fühlen sich die Opfer zu Unrecht sicher.

Inhaltsverzeichnis

Betrugsmethoden

Die bekannteste Art des Internetbetruges ist das Phishing. Bei dieser Betrugsmethode wird eine gefälschte E-Mail an die potentiellen Betrugsopfer geschickt mit dem Inhalt, die Hausbank dieser Person hätte ein Computerproblem, verbunden mit der Bitte, die vertraulichen Daten (PIN, TAN, etc.) an die Bank zu übermitteln. Dabei werden die E-Mail und die Internetpräsenz der Bank völlig authentisch nachgebildet. Werden die Daten an die gefälschte Website übertragen, haben die Betrüger nun die Möglichkeit die Daten des Opfers missbräuchlich zu nutzen.[1]

Weitere Methoden bestehen darin, Online-Shops zu betrügen oder bei Onlineversteigerungen (etwa Ebay) dadurch Gewinne einzustreichen, dass Waren versteigert, aber niemals versandt werden.

Weiterhin gibt es den Informationsdiebstahl bei webbasierten Onlineberatungen und Kontaktportalen (beispielsweise Gesundheitsdaten, Problemstellungen, Lebensgewohnheiten, sexuelle Präferenzen). Informationsdiebstahl verläuft häufig unbemerkt von der betroffenen Person, da zunächst keinerlei Spuren vorhanden sind (im Gegensatz zum Onlinebanking - dort wird der Betrug spätestens durch die Abbuchung von Geldbeträgen sichtbar). Die durch den Betrug gewonnenen Informationen werden unter anderem von illegal arbeitenden Auskunfteien vermarktet.

Abofalle (Internetabo)

Nach der Registrierung darf eine Dienstleistung angeblich unverbindlich für eine gewisse Zeit getestet werden. Dabei geht man aber unbewusst einen angeblich rechtskräftigen Vertrag ein, der meist mit hohen Kosten verbunden ist. Bezahlt man nicht, so schalten sich dubiose Rechtsanwälte und Inkassobüros ein. Diese versuchen mit Gerichtsverfahren und weiteren Kosten die Internetnutzer einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen.[2]

Zahlung im Voraus

Eine weitere Methode ist, Ware aus nicht-EU Ländern zu bestellen. Man bekommt die Aufforderung, mit Direktüberweisung über Western Union den Betrag zu überweisen. Danach erhält man die Antwort, dass noch Zollgebühren von über 40 % anfallen und dass diese innert 7 Tagen gezahlt werden müssten, da das Paket schon beim Zoll liegt und nicht mehr zurückgeholt werden könne. Nach Überweisung der Zollgebühr hört man nichts mehr vom Lieferant und die Ware sieht man auch nicht.

Es gibt noch zahlreiche weitere Betrugsmöglichkeiten, die vornehmlich auf Gutgläubigkeit basieren.

Das Problem beim Internetbetrug besteht vor allem in der Schwierigkeit, ihn nachzuweisen (wenn er überhaupt bemerkt wird).

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen[3] , in denen sich die Kostenpflichtigkeit eines Internetangebots versteckt, sind für Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß § 305 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) überraschend und unwirksam, wenn sie aufgrund des Erscheinungsbilds der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung rechnen mussten (Amtsgericht München, Urteil vom 16.1.2007 – Az.: 161 C 23695/06).

Quellenangaben

  1. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Phishing
  2. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
  3. http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verbraucherrecht/erstes-urteil-zu-internetabofallen.html

Siehe auch

Weblinks

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