- Interzonenpass
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Der Interzonenpass war ein am 30. Juni 1946 von den vier Besatzungsmächten des Deutschen Reiches offiziell eingeführtes Personaldokument, welches den Bürgern der Besatzungszonen das Reisen innerhalb der Zonen gestattete (Interzonenverkehr).
Nach der militärischen Besetzung Deutschlands durften Zivilpersonen im Mai 1945 zunächst nur mit einem Passierschein der jeweiligen Besatzungsmacht ihren Wohnort und dessen unmittelbare Umgebung verlassen. Am 30. Juni 1946 wurde die Grenze zwischen der sowjetischen Besatzungszone und den westlichen Besatzungszonen gesperrt. Zum Überschreiten der innerdeutschen Grenze benötigten die Reisenden den so genannten Interzonenpass, der 30 Tage gültig war und Reisen innerhalb Deutschlands ermöglichte. Zwischen der britischen und der amerikanischen Besatzungszone wurden alle Reisebeschränkungen am 23. Juli 1946 aufgehoben.
Der Interzonenpass hatte damit nur noch Bedeutung im Personenverkehr zwischen der Trizone/Bundesrepublik und der Sowjetzone/DDR.
Am 25. November 1953 wurde der Interzonenpass, auf den die Bundesrepublik Deutschland seit dem 14. November 1953 in Absprache mit den Westalliierten verzichtete, abgeschafft. Die DDR-Regierung schloss sich dem an, so dass der Besuch der DDR nur noch von der bereits 1948 eingeführten Aufenthaltsgenehmigung, die DDR-Bürger für Besucher aus dem Westen Deutschlands beantragen mussten, abhängig gemacht wurde.
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