- Intrahandel
-
Der Intrahandel stellt den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Binnenmarkts dar und wird im Rahmen der Außenhandelsstatistik erfasst. Die Erfassung erfolgt über die Statistische Warennummern, getrennt nach Eingang (Import) und Versendung (Export).
Für Wirtschaftsbeteiligte gibt es die Pflicht, den Intrahandel an das Statistische Bundesamt zu melden (sogenannte Intrastatmeldung). Dabei gibt es generelle Befreiungen in Form einer sogenannten Befreiungsliste und wertmäßige für Wirtschaftsbeteiligte mit nur geringem Intrahandel (unter 300.000 Euro je Jahr und Handelsrichtung).
Neben der Meldung auf Vordrucken aus Papier gibt es Onlineverfahren: Formulare übertragen analog den Vordrucken oder die Übertragenung von ASCII- oder XML-Dateien in einem vorgegebenen Format.
Weblinks
Kategorien:- Außenwirtschaft
- Wirtschaftspolitik der Europäischen Union
Wikimedia Foundation.