- Investitionszuwachsprämie
-
Investitionszuwachsprämie ist ein vorübergehend wirksamer Begriff des österreichischen Steuerrechts und wird im § 108e des öst. Einkommensteuergesetzes geregelt. Der Unternehmer erhält 10% seiner über dem Durchschnitt der drei letzten Kalenderjahre getätigten Investitionen vom Staat ersetzt.
Kategorien:- Wirtschaftspolitik (Österreich)
- Subvention
- Steuerrecht (Österreich)
Wikimedia Foundation.