- Italienische Polizei
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Italien hat wie Frankreich oder Spanien kein föderal gegliedertes Polizeisystem, sondern unterhält mehrere nationale Polizeikörper mit z.T. sich überschneidenden Zuständigkeiten, auch um Machtkonzentrationen in einer Hand bzw. in einem Ministerium zu verhindern.
Dem Innenministerium untersteht die zivile Staatspolizei (Polizia di Stato), die hauptsächlich in größeren Städten operiert.
Die Carabinieri unterstehen als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium und versehen nach Weisung des Innenministeriums Polizeidienst. Sie haben vor allem auf dem Lande ein dichtes Netz von Wachstationen.
Eine dritte nationale Polizeitruppe ist die Guardia di Finanza, eine militärisch organisierte Finanz- und Zollpolizei, die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen untersteht und für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zuständig ist. Sie ist vor allem auch im Bereich Steuer- und Zollfahndung tätig.
In der für die Mafiabekämpfung zuständigen Direzione Investigativa Antimafia (DIA) arbeiten vor allem Angehörige der o.g. Polizeien unter einem Dach zusammen.
Das Innenministerium ist für die Koordinierung aller nationalen Polizeikräfte zuständig. Der Chef der Staatspolizei ist zugleich Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und als solcher nationaler Polizeikoordinator.
Darüber hinaus bestehen auf nationaler Ebene einige besondere Polizeibehörden. Dazu gehören die dem Justizministerium unterstehende Gefängnispolizei (Polizia Penitenziaria), die dem Landwirtschaftsministerium unterstehende Forstpolizeibehörde (Corpo Forestale dello Stato), sowie die militärisch organisierte Küstenwache (Guardia Costiera), die zum Geschäftsbereich des Verkehrsministeriums gehört.
Während die Carabinieri dem Verteidigungsministerium permanent unterstellt sind (und nach Weisung des Innenministeriums tätig werden), können Finanzpolizei und Küstenwache im Verteidigungsfall ebenfalls dem Verteidigungsministerium bzw. dem Generalstab zur militärischen Verteidigung der Landesgrenzen unterstellt werden. Auf lokaler Ebene gibt es die manchmal unbewaffneten Gemeindepolizeien (Vigili Urbani oder Polizia Municipale), die sich hauptsächlich um die Regelung des örtlichen Straßenverkehrs, das Fundamt, die Parkraumbewirtschaftung und um die kleineren Belange der Bevölkerung kümmern. Sie unterstehen den jeweiligen Bürgermeistern, die oberste Dienstaufsicht führen jedoch die Regionalregierungen.
Auf Provinzebene gibt es noch die kleinen Provinzpolizeien (Polizia Provinciale), die für die Einhaltung der Jagd- und Binnenfischereivorschriften der jeweiligen Provinzregierung sorgen.
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