- Jedem das seine
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Jedem das Seine, lateinisch suum cuique, ist einer der klassischen Grundsätze des Rechts.
In der lateinischen Version ist die Redewendung die Ordensdevise des von Friedrich I. gestifteten Schwarzen Adlerordens und davon abgeleitet auch das Motto der Feldjägertruppe der deutschen Bundeswehr. Pervertiert gebraucht wurde die deutsche Übersetzung als von innen zu lesendes Motto am Eingangstor des Konzentrationslagers Buchenwald.
Inhaltsverzeichnis
Suum cuique in der Geschichte
Suum cuique geht als Grundsatz auf das antike Griechenland zurück. In der Politeia stellte Platon fest, dass Gerechtigkeit besteht, „wenn man das Seine tut und nicht vielerlei Dinge treibt“ (τὸ τὰ αὑτοῦ πράττειν καὶ μὴ πολυπραγμονεῖν δικαιοσύνη ἐστί, to ta autou prattein kai me polypragmonein dikaiosyne esti, IV 433a). Jeder soll das Seine (für die Gemeinschaft, den Staat) tun, und zwar in Art und Umfang so, wie es seinem Wesen, seinen Möglichkeiten und den individuellen Umständen entspricht. Ergänzend erklärte Platon, dass auch jeder das Seine bekommen soll und dass niemandem das Seine genommen werden soll (433e).
In dem politischen und juristischen Sinne „Jedem das Seine zuteilen“ wird die Formel unter anderem bei Cicero, De legibus 1, 6 19, verwendet, der dort an die Ableitung des griechischen Substantivs νόμος (nómos, Gesetz) von dem Wort νέμω (némo, zuteilen) erinnert: „Eamque rem (gemeint: legem) illi Graeco putant nomine a suum cuique tribuendo appellatam“ - „Und diese Sache (das Gesetz) sei, wie jene glauben, mit ihrer griechischen Bezeichnung nach dem ‚jedem das Seine zuteilen‘ benannt“.
Auch in Cicero, De officiis I,15, findet sich der Ausdruck: in hominum societate tuenda tribuendoque suum cuique et rerum contractarum fide: ... die Gesellschaft der Menschen aufrechtzuerhalten und jedem das Seine zukommen zu lassen, sowie in der Verlässlichkeit vertraglicher Abmachungen.
In den Institutionen des Kaisers Justinian heißt es ganz zu Beginn, im ersten Teil des Corpus Iuris Civilis: iuris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere. - Die Gebote des Rechts sind diese: Ehrenhaft leben, niemanden verletzen, jedem das Seine gewähren (Inst. 1, 1, 3). Bei Ulpian im Corpus Iuris Civilis, Digesten 1, 1, 10, heißt es: Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi. - Die Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem sein Recht zukommen zu lassen. Dieser Satz wurde dann vom Verfasser der Institutionen, Tribonian als Definition an den Anfang des Gesamtwerkes gestellt (Inst. 1, 1, 1).
Verwendung des Begriffes heute
In heutiger öffentlicher Diskussion steht, ob „Jedem das Seine“ historisch zu sehr belastet ist, um unbefangen verwendet zu werden. Der Forderung, durch den Verzicht auf einen gedankenlosen Gebrauch ein würdiges Andenken an die Opfer des Nationalsozialismus zu wahren und den Überlebenden Respekt zu erweisen, steht die Ansicht gegenüber, dass „Jedem das Seine“ meist in einem achtbaren Sinne gebraucht worden sei, im Gegensatz beispielsweise zu „Arbeit macht frei“.
In jüngerer Zeit führte die Verwendung als Slogan in vereinzelten Werbe- und politischen Kampagnen zu Protesten, worauf einige dieser Werbekampagnen zurückgezogen wurden.[1][2]
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