Jodblockade

Jodblockade

Unter einer Iodblockade versteht man die vorbeugende Einnahme von Kaliumiodid, um die Aufnahme von radioaktivem Iod in die Schilddrüse zu vermeiden und damit die Entstehung von Schilddrüsenkrebs zu verhindern.

Eine Iodblockade nach einer starken Freisetzung von radioaktivem Iod bei einem Reaktorunfall oder einer Atomexplosion wird in Deutschland von der Strahlenschutzkommission, sowie in vielen anderen Ländern von den zuständigen Behörden empfohlen. Zur Sicherstellung der „Versorgung der Bevölkerung mit kaliumiodidhaltigen Arzneimitteln bei radiologischen Ereignissen“ wurde in Deutschland 2003 die Kaliumiodidverordnung (KIV) erlassen[1]. Die Verordnung regelt verschiedene Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz.

Nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl wurde in Polen eine Iodblockade durchgeführt. Dies hat wahrscheinlich eine Häufung von Schilddrüsenkrebs in den folgenden Jahren verhindert − insbesondere bei Kindern.

Dosierung

Die Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[2] sehen für die Iodblockade eine Einmalgabe von 100 Milligramm Iodid für Kinder über 13 Jahren sowie Erwachsene bis 45 Jahren vor. Dies entspricht einer Gabe von 130 mg (=0,13g) Kaliumiodid. Diese Menge liegt um drei Zehnerpotenzen höher als die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene tägliche (normale) Iodid-Aufnahme eines Erwachsenen von 200 µg. Für jüngere Kinder sehen die Rahmenempfehlungen Iodgaben zwischen 12,5 und 50 mg vor.

Die Iodblockade ist in einem Iodmangelgebiet wie Deutschland für Erwachsene über 45 Jahre nicht mehr sinnvoll, da das Krebsrisiko ab diesem Alter kleiner ist als das Risiko einer Schilddrüsenüberfunktion (Hyperthyreose), die bei knotiger Schilddrüse durch zu viel Iod ausgelöst werden kann.

Quellen

  1. Verordnung zur Abgabe von kaliumiodidhaltigen Arzneimitteln zur Iodblockade der Schilddrüse bei radiologischen Ereignissen PDF
  2. „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“, verabschiedet in der Innenministerkonferenz am 11. Juni 1999, Stand 12/99, in: Bundesamt für Strahlenschutz (Hrsg.): Handbuch Strahlenschutz (RS-Handbuch), 35. Ergänzung (06/07), Abschnitt 3.15, Seite 25, www.bfs.de

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