- Johann Christian Jörg
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Johann Christian Gottfried Jörg (* 24. Dezember 1779 in Predel, jetzt Gemeinde Elsteraue, Burgenlandkreis; † 20. September 1856 in Leipzig) war ein deutscher Geburtshelfer, Gynäkologe und Kinderarzt.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Johann Christian Jörg studierte an der Universität Leipzig und habilitierte sich dort 1805 als Privatdozent sowie praktischer Arzt und Geburtshelfer.
Später wurde er ordentlicher Professor der Geburtshilfe und erster Direktor des Trierschen Instituts in Leipzig. Er starb dort am 20. September 1856.
Wirkung
Jörg gehörte zu den namhaftesten Geburtshelfern des 19. Jahrhunderts und machte sich besonders dadurch verdient, dass er die vielfach üblich gewordenen unnützen Eingriffe bei gesundheitsgemäßen Geburten, wie zum Beispiel die mechanische Erweiterung des Muttermundes, zu beseitigen versuchte.
Von ihm ging die von Ferdinand von Ritgen weiter ausgebildete Idee einer neuen Methode des Kaiserschnittes, der sogenannte Bauchscheidenschnitt, aus (1806).
Schriften
- Lehrbuch der Hebammenkunst (Leipzig 1814, 5. Aufl. 1855);
- Handbuch der Geburtshilfe (Leipzig 1807, 3. Aufl. 1833);
- Handbuch der Krankheiten des Weibes (Leipzig 1809, 3. Aufl. 1831);
- Handbuch zum Erkennen und Heilen der Kinderkrankheiten (Leipzig 1826, 2. Aufl. 1836);
- Die Zurechnungsfähigkeit der Schwangern und Gebärenden (Leipzig 1837)
Literatur
- Karl von Hecker: Jörg, Johann Christian Gottfried. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 14, Duncker & Humblot, Leipzig 1881, S. 527 f.
Weblinks
- Übersicht der Lehrveranstaltungen von Johann Christian Jörg an der Universität Leipzig (Wintersemester 1814 bis Sommersemester 1856)
- Johann Christian Jörg im Professorenkatalog der Universität Leipzig
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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