- Johann Jakob Cella
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Johann Jakob Cella (* 27. Februar 1756 in Bayreuth; † 30. November 1820 in Ansbach) war ein deutscher Jurist.
Cella machte sich durch zahlreiche juristische und politische Publikationen zu seiner Zeit einen Namen. Auch heute noch finden seine Werke Eingang in Vorlesungen zum Strafrecht, zum Urheberrecht u. a. an deutschen Universitäten. Hervorzuheben sind insbesondere seine „Freymüthigen Aufsätze“ (3 Bände, 1784-1786) und die Monografie „Ueber Verbrechen und Strafe in Unzuchtsfällen“ (1787).
Er studierte von 1771 bis 1775 in Erlangen und Göttingen und arbeitete dann fast zwei Jahre in Wetzlar am Reichskammergericht. Danach ließ er sich als Advokat in Bayreuth nieder. 1771 wurde er Kastner oder Amtmann in Herrieden und Burgthann. 1784 erwarb er die Doktorwürde an der Universität Erlangen. 1788 bis 1796 war er „fürstl. nassauischer Regierungs- und Kanzleidirektor“ in Weilburg und erhielt 1797 die Stelle eines Kreisdirektors in Schwabach. 1808 ging er als Kreisrat nach Ansbach, 1810 als „Localkommisariats- und Oberadministrations-Rath“ nach Nürnberg, 1817 als bayerischer Regierungsrat wieder nach Ansbach, wo er 1820 starb und auch beerdigt wurde.
Cella war von 1781 bis 1792 in erster Ehe mit Helene Buff aus Wetzlar, der jüngeren Schwester von Charlotte Buff (Goethes: „Die Leiden des jungen Werthers“) verheiratet. Er hatte acht Kinder aus erster Ehe und sechs Kinder aus dritter Ehe, von denen jedoch mehrere in jungen Jahren starben.
Literatur
- Emil Julius Hugo Steffenhagen: Cella, Johann Jakob. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 4, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 79.
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