- Amt für Ländliche Räume
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Ein Amt für ländliche Räume (ALR) ist eine untere Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein.
Die insgesamt drei Ämter für ländliche Räume – Husum, Kiel und Lübeck – sind 1998 aus den ehemaligen Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft (ALW) hervorgegangen. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Agrarverwaltung, die Flurneuordnung und Entwicklung des ländlichen Raumes.
Aus dem ALR ging am 1. Januar 2008 der Landesbetrieb LKN-SH (Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein) hervor. Der Landesbetrieb in der Rechtsform eines Landesamtes als Landesoberbehörde ist nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) des Landes Schleswig-Holstein.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben und Zuständigkeiten Küstenschutz
Ein Drittel der Einwohner Schleswig-Holsteins wohnt in potenziell überflutungsgefährdeten Gebieten. 350 Kilometer Landesschutzdeiche an der Nordsee und der Elbe sowie 70 Kilometer an der Ostsee schützen sie.
Aufgaben und Zuständigkeiten Nationalpark
Das schleswig-holsteinische Wattenmeer ist einer von 14 Nationalparks in Deutschland und der größte zwischen dem Nordkap und Sizilien. Es ist eines der vogelreichsten Gebiete Europas und in seinen Salzwiesen leben Hunderte Pflanzen- und Tierarten, die nur in diesem Lebensraum vorkommen.
Aufgaben und Zuständigkeiten Häfen
Häfen, Schifffahrt und Wasserstraßen spielen in Schleswig-Holstein, eine zentrale Rolle. Rund 25 Prozent der deutschen Reedereien haben hier ihren Sitz. Fähr- und Frachtlinien insbesondere aus Kiel, Puttgarden und Lübeck erschließen den gesamten Ostseeraum.
Aufgaben und Zuständigkeiten Wasserwirtschaft
Schleswig-Holstein ist das Wasserland und das einzige Bundesland zwischen zwei Meeren: Nord- und Ostsee haben eine Küstenlänge von zusammen 1.200 Kilometern und die Länge der Bäche und Flüsse summiert sich auf 30.000 Kilometer.
Aufgaben und Zuständigkeiten Wasserrahmenrichtlinie
Um den ökologischen Zustand der Binnen- und Küstengewässer in den Ländern der Europäischen Union zu verbessern, hat die EU im Jahr 2000 ein neues europäisches Wasserrecht verabschiedet, die Wasserrahmentrichtlinie.
Weblinks
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