- Amtseintragung
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Unter Amtseintragung (auch Amtseintrag) versteht man im Rahmen eines Volksbegehrens oder Bürgerbegehrens die Sammlung der Unterschriften unter amtlicher Aufsicht im Rathaus oder an anderen behördlich festgelegten Orten. In einigen wenigen Bundesländern ist die Amtseintragung auch für die Sammlung von Unterstützerunterschriften zu Kommunalwahlen gesetzlich vorgeschrieben.
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