Amtspflegschaft

Amtspflegschaft

Als Amtspflegschaft wurde im deutschen Familienrecht zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 30. Juni 1998 eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für ein nichteheliches Kind durch das Vormundschaftsgericht bezeichnet.

Durch das Nichtehelichengesetz erhielten Mütter nichtehelicher Kinder zum 1. Juli 1970 das elterliche Sorgerecht. Zuvor standen ihre Kinder grundsätzlich unter Vormundschaft. Jedoch erhielt das Kind kraft Gesetzes (§ 1706 BGB a.F.) mit Geburt einen Amtspfleger. Dies war das örtlich zuständige Vormundschaftsgericht, das die Aufgaben gem. § 55 SGB VIII auf einen Mitarbeiter zu übertragen hatte. Dieser Mitarbeiter wurde im landläufigen Sprachgebrauch auch oft als Amtspfleger bezeichnet, obwohl die Funktion beim Vormundschaftsgericht lag.

Der Amtspfleger hatte folgende Aufgaben:

Mit der Kindschaftsrechtsreform, die 1998 die Unterscheidung in eheliche und nichteheliche Kinder abschaffte, endete auch die (gesetzliche) Amtspflegschaft des Vormundschaftsgerichtes. Nachfolgeeinrichtung ist die (freiwillige) Beistandschaft

Andere Pflegschaften, die - allerdings durch das Jugendamt - heute noch geführt werden (meist Ergänzungspflegschaften oder Leibesfruchtpflegschaften, werden ebenfalls im allgemeinen Sprachgebrauch als Amtspflegschaften bezeichnet.

Siehe auch

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Amtspflegschaft — Amtspflegschaft,   Pflegschaft des Jugendamts für einen Minderjährigen (bestellte Amtspflegschaft) oder früher für ein nichteheliches Kind (gesetzliche Amtspflegschaft). Die gesetzliche Amtspflegschaft, umfasste für ein nichteheliches Kind, das… …   Universal-Lexikon

  • Amtspflegschaft. — Amtspflegschaft.   Bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes setzte das Jugendamt, soweit die Mutter volljährig war (bei nicht Volljährigen Amtsvormundschaft), eine Person als Amtspfleger ein. Dieser hatte die Aufgabe, den Vater festzustellen,… …   Universal-Lexikon

  • Amtsbeistandschaft — Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ 1712 ff. BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Sie wurde zum 1. Juli 1998 im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes eingeführt und ersetzte die Amtspflegschaft des Jugendamtes …   Deutsch Wikipedia

  • Beistandschaft — Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ 1712 ff. BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Sie wurde zum 1. Juli 1998 im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes eingeführt und ersetzte die Amtspflegschaft des… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtspfleger — Als Amtspflegschaft wurde im deutschen Familienrecht zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 30. Juni 1998 eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für ein nichteheliches Kind durch das Vormundschaftsgericht bezeichnet. Durch das… …   Deutsch Wikipedia

  • KJHG — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • SGB VIII — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist Kern (Artikel 1) des Kinder und Jugendhilfegesetzes (Abkürzung: KJHG , Volltitel: Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts ). Das ist die Bezeichnung für ein umfangreiches Paket von gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • nichteheliche Kinder — nicht|eheliche Kinder,   nach bis 30. 6. 1998 geltendem Recht Kinder einer unverheirateten Frau, in einer Nichtehe geborene Kinder, Kinder, deren Ehelichkeit wirksam angefochten worden war, sowie Kinder aus aufgelösten (oder für nichtig… …   Universal-Lexikon

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch — Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist der Artikel 1 des Kinder und Jugendhilfegesetzes (KJHG= „Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts“). Das KJHG umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”