Amtspfleger

Amtspfleger

Als Amtspflegschaft wurde im deutschen Familienrecht zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 30. Juni 1998 eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für ein nichteheliches Kind durch das Vormundschaftsgericht bezeichnet.

Durch das Nichtehelichengesetz erhielten Mütter nichtehelicher Kinder zum 1. Juli 1970 das elterliche Sorgerecht. Zuvor standen ihre Kinder grundsätzlich unter Vormundschaft. Jedoch erhielt das Kind kraft Gesetzes (§ 1706 BGB a.F.) mit Geburt einen Amtspfleger. Dies war das örtlich zuständige Vormundschaftsgericht, das die Aufgaben gem. § 55 SGB VIII auf einen Mitarbeiter zu übertragen hatte. Dieser Mitarbeiter wurde im landläufigen Sprachgebrauch auch oft als Amtspfleger bezeichnet, obwohl die Funktion beim Vormundschaftsgericht lag.

Der Amtspfleger hatte folgende Aufgaben:

Mit der Kindschaftsrechtsreform, die 1998 die Unterscheidung in eheliche und nichteheliche Kinder abschaffte, endete auch die (gesetzliche) Amtspflegschaft des Vormundschaftsgerichtes. Nachfolgeeinrichtung ist die (freiwillige) Beistandschaft

Andere Pflegschaften, die - allerdings durch das Jugendamt - heute noch geführt werden (meist Ergänzungspflegschaften oder Leibesfruchtpflegschaften, werden ebenfalls im allgemeinen Sprachgebrauch als Amtspflegschaften bezeichnet.

Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Amtspflegschaft — Als Amtspflegschaft wurde im deutschen Familienrecht zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 30. Juni 1998 eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für ein nichteheliches Kind durch das Vormundschaftsgericht bezeichnet. Durch das… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsvormundschaft — Als Amtsvormundschaft bezeichnet man im deutschen Familienrecht eine Vormundschaft, also die umfassende gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen, anstelle nicht bestehender elterlicher Sorge durch das jeweils zuständige Jugendamt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelicherklärung — Die Ehelicherklärung existierte bis zum 30. Juni 1998 im deutschen Familienrecht. Es handelte sich dabei um eine zu beurkundende Erklärung des Vaters eines nichtehelichen Kindes, das dadurch die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes und auch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehelichkeit — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Ergänzungspfleger — Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht (§ 1909 BGB); im Gegensatz zur Vormundschaft, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ergänzungspflegschaft — Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht (§ 1909 BGB); im Gegensatz zur Vormundschaft,… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”